Probleme durch EBay Verkäufe?
Hallo. Ich bin leider Kaufsüchtig. Ich kaufe bei Amazon Dinge die ich oftmals gar nicht brauche. Meistens verkaufe ich diese dann nach 1 oder 2maliger Verwendung in EBay wieder weiter. Oftmals natürlich zu einem Bruchtteil davon was es in Amazon gekostet hat. Nun habe ich (Dummerweise) davon gehört das EBay meine Verkäufe an das Finanzamt meldet. Dies wusste ich gar nicht und hatte gedacht ich dürfte auf EBay soviel verkaufen wie ich will. Nunja was kann mir jetzt schlimmstenfalls passieren? Ich habe ca 170 Artikel verkauft und ca 3500 Eu insgesamt bekommen.
Sachen kaufen und wieder verkaufen => das geht in Richtung gewerbliche Tätigkeit.
Hast du eine Gewerbeanmeldung?
Nein. Hab die Sachen nur gekauft weil,ich eine Kaufsucht habe. Um mir wieder Geld zu beschaffen habe ich es verkauft und mir wieder neue Sachen davon kaufen zu können.
2 Antworten
Als Privatperson darfst du gebrauchte Dinge verkaufen, wie du lustig bist.
Erst, wenn du das in einer Menge tust, die gewerblichen Handel mit Gewinnabsicht (nicht gegeben, wenn du die Sachen benutzt und deutlich günstiger verkaufst) nahelegt, musst du die Einnahmen als Gewerbetreibender versteuern. Dann bräuchtest du allerdings auch einen Gewerbeschein und müsstest bei Ebay als gewerblicher Anbieter geführt werden.
Dem ist bei dir nicht so.
Ja, Ebay muss jeden Verkauf ans Finanzamt melden. Das Amt interessiert sich aber nicht für echte Privatverkäufe. Ziel ist es, Scheinprivate zu erwischen, die nur so tun, als seien sie Privatverkäufer - um Geld zu sparen und Steuern zu hinterziehen -, während sie tatsächlich aber gewerblich handeln.
Nein. Dann sind sie ja gebraucht und nicht neu. Außerdem kaufst du sie ja nicht extra ein, um sie gewinnbringend zu verkaufen. Du verkaufst sie zu einem geringeren Preis, als du dafür gezahlt hast. Damit machst du eien Gewinn, sondern Verlust.
Du kannst schon bei eBay privat viel verkaufen. eBay muss das aber ab einer bestimmten Anzahl von Verkäufen melden, und dann wird eine Gewinnerzielungsabsicht vermutet. Du musst dann nachweisen, dass du mit den Verkäufen keine Gewinne erzielt. Auf deinem Amazon Konto hast du ja noch die ganzen Kaufrechnungen vorliegen.
Also ist dies nicht der Fall wenn die Artikel 1mal oder 2 mal benutzt worden sind?