Verkaufe ab und zu gebrauchtes auf Ebay , muss ich Steuern zahlen?
Sind jetzt schon über 30 Artikel aber ich verkaufe halt wirklich nur gebrauchtes und Sachen wo ich nicht mehr benötige.
Jetzt habe ich vom neuen Gesetz gehört dass wenn es über 30 Artikel sind im Jahr wird man sofort ans Finanzamt gemeldet usw. Muss man da jetzt schon Angst haben dass man einen Brief bekommt und richtig viel Ärger. Habe echt Angst , will doch nur ab und zu was verkaufen.
3 Antworten
Grundsätzlich kommt es auf folgende Punkte an:
- Nachhaltigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Erfüllst du dies, ist ein Gewerbe ab dem ersten tätig werden erforderlich und auch versteuert werden.
Verkaufst du nur deinen alten Sachen die du nicht mehr brauchst:
Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht zu verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.
Um es kurz zu fassen:
Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.
Man will mit dem PStTG die "Scheinprivaten" Verkäufer auf eBay und Co austrocknen. Also Leute die gewerblich handeln aber kein Gewerbe angemeldet haben - sondern schwarz ein und verkaufen. Aber man will dadurch nicht den Privatverkauf von Gebrauchten auf einmal versteuern
„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.
Alle Verkaufsplattformen, wie z.B. eBay, müssen ab 30 verkauften Artikeln oder Einnahmen ab 2000 Euro pro Jahr Deine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.
Das heißt aber nicht, dass Du auf diese Einnahmen Steuern zahlen musst.
Du brauchst nur nachzuweisen, dass Du Privatgegenstände aus Deinem eigenen Besitz verkauft hast und keine Gewinnerzielungsabsicht betreibst, dann war's das.
Die ganzen Scheinprivaten fliegen dadurch natürlich auf, und das ist ja auch der Sinn der Sache.
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Das schreibt z.B. eBay dazu:
Liebe Verkäufer*innen,
durch das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ist eBay dazu verpflichtet, Ihre Transaktionsdaten an die zuständigen Steuerbehörden zu melden, wenn Sie die Meldegrenze erreichen.
Diese Meldungen erfolgen einmal jährlich im Januar für das vorangegangene Jahr. Die ersten Meldungen werden im März 2024 für das Jahr 2023 eingereicht.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Kopie unserer Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern, damit alles transparent bleibt.
Die Kopie Ihrer Meldedaten wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten Sie in einer CSV-Datei, die nur Ihnen bereitgestellt wird, einen Überblick über all Ihre Transaktionen. Sobald die PDF- und CSV-Dateien verfügbar sind, erhalten Sie von uns eine E-Mail sowie einen Hinweis in Ihrem eBay-Konto.
Sie haben noch weitere Fragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz? Dann schauen Sie gerne auf unserer Verkäuferportalseite Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7/PStTG) vorbei.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Welchen Umsatz erzielst Du?
30 iPhone 12 sind ja etwas anderes als 30 Playmobil Figuren aus aktuellen Sortimenten.
Natürlich nur bisschen Kleidung , mal altes Spielzeug. Also keine Handys oder solche Sachen.
Auch dort
Wird dort kontrolliert?
Warscheinlich kommt da der Finanzbeamte und fordert eine Registrierkassenpflicht. Hahahaha :)))))
Die generelle Pflicht ist nicht ortsbezogen. Da brauchst Du auch nicht lachen.
Ich halte das nur für ziemlich unrealistisch, das auf einem Flohmarkt das Finanzamt auftaucht ...
Da gebe ich Dir zwar Recht. Aber die Regeln des Verkaufes auf Flihmärkten sind klar nach gewerblichen Verkäufern und privaten Verkäufern differenziert.
Unerheblich