Rechnungen für Kleingewerbe erstellen von Ebay?
Hallo.
Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet um über Ebay meine Ware zu verkaufen. Was mich jetzt interessieren würde wie ich denn die Rechnungen für das Finanzamt machen kann. Denn wenn ich ein Artikel verkauft habe bekomme ich ja die Übersicht was ich von dem Kunden bekomme(Verkaufspreis+Versand)
Das ist ja aber nicht das was ich am Ende verdiene, da ja die Ebay Gebühren noch anfallen. Wie verrechne ich das, daß das Finanzamt es auch akzeptiert, bzw. mir das am Ende nicht fehlt? Weil wenn ich es nicht angebe, fehlt mir am Ende ja was.
Danke schon mal
4 Antworten
Bin ja noch am Anfang. Hab letzte Woche erst angemeldet und hab auch noch nichts vom Finanzamt bekommen. Steuer ID usw. hab ich noch nicht. Deshalb hab ich auch noch kein Ebay Shop eröffnet, da ich die ja brauche. Verhalten sich da die Rechnungen dann anders als bei einem privaten Konto?
So kommt es rüber, aber hab mich schon ordentlich eingelesen was ich da alles zu tun hab. Nur bei dem Verkauf auf Ebay war halt noch das Fragezeichen. USt-ID ist auch beantragt. Impressum usw. hab ich mich ja schon informiert.
Und alles was mit Kleingewerbe zu tun hat.
Schau mal hier, da findest Du einiges:
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Und das hier ist grundsätzlich auch empfehlenswert:
Klicken: Existenzgründerseminar
Viel Erfolg!
Bevor man mit einem Gewerbe startet, sollte man wenigstens die Grundlage beherrschen. Sonst bist du im Minus und merkst es gar nicht.
Für jeden Verkauf schreibst du eine Rechnung. Genau so wie man es machen würde wenn man analog verkauft. Oder Du nimmst die Rechnungen die man aus ebay heraus automatisch erzeugen kann.
Die Verkaufsgebühren werden nicht vom Umsatz abgezogen. Das sind Unkosten bzw Betriebsausgaben die dagegen gerechnet werden. Genau so wie Porto, Verpackungsmaterial oder wenn du Druckerpapier kaufst.
Umsatz minus Wareneinkauf minus Kosten = Gewinn. Genau so will das auch das Finanzamt sehen
Wie ist das wenn ich aber aus einem Einkauf, in dem Fall sind es Mountainbikes, aber mehrere Verkäufe habe. Da ich das Bike zerlege und die Einzelteile verkaufe. Muß ich also das gesamte Bike aberechnen und nicht die einzelnen Teile?
Sind vielleicht blöde Fragen, aber ich will halt nicht das der Fiskus mir hinterher ans Bein ...... kann.
Nee, du schreibst das auf die Rechnung was du verkauft hast. Dann werden aus einem Bike am Ende 8 Verkäufe mit unterschiedlichen Teilen und auch 8 Rechnungen.
Wenn du im Jahr 10 alte Fahrräder eingekauft hast und 17 Felgen verkauft hast dann ist das schlüssig und nachvollziehbar. 3 Felgen waren Schrott und die hast du weggeschmissen (und das natürlich notiert und es gibt auch ne Abrechnung vom Schrotthändler dazu).
Denk nicht so kompliziert sondern einfach logisch.
Ein Schreiner kauft auch Bretter, Schrauben, Lack und Leim ein - aber auf seinen Ausgangsrechnungen steht dann " 1 Kleiderschrank" (und nicht 20 Bretter, 2 Pck Schrauben und 1 Dose Lack").
Bei Dir ist es einfach nur umgekehrt.
Das ganze muss nur nachvollziehbar und plausibel sein
Nicht nur die Rechnungen, sondern alles.
Du musst Dich über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc. informieren, bevor Du loslegst.
Außerdem ist für gewerbliche Verkäufer bei eBay zwingend eine USt - IdNr. nötig, hast Du die schon beantragt?
Nimm's mir nicht übel, aber ich habe den Eidruck, dass Du nicht die geringste Ahnung von dem hast, worauf Du Dich da einlassen willst.