ARCHITEKTENKAMMER ja oder nein?

7 Antworten

Vor einigen Jahren hat man den Bauingenieuren (Statikern) eingeräumt, sich auch in die Architektenliste eintragen zu lassen, wenn sie es möchten. Man hat dann den Vorteil dass man vorlageberechtigt ist.


lifefree  26.04.2013, 16:01

Das halte ich für ein Gerücht. Nenne mir bitte das Bundesland.

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pharao1961  26.04.2013, 16:31
@lifefree

Im Saarland ist es definitiv so und ich bin mir sehr sicher, dass es in anderen Bundesländern auch so ist.

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ardesign  27.04.2013, 08:39
@pharao1961

In den Ländern, in denen es eine Ingenieur- und eine Architektenkammer gibt (und das sind fast alle), ist das nicht so.

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Wenn Du nicht in einer Architektenkammer bist darfst Du Dich nicht "Architekt" nennen.

Wenn Du ein Bauingenieurstudium abgeschlossen hast bist Du Bauingenieur und kannst in die Ingenieurkammer.

Für beides ist ein Master nicht erforderlich; es reicht auch ein Bachelor bzw. Dipl. - Ing FH. Du kannst Dich aber nur für eine Kammer entscheiden (es sei denn, in Deinem Bundesland gibt es eine Gemeinsame Kammer).

Du hast eben den Kamemrbeitrag den du zahlen musst, andererseits kannst du dich über das Versorgungswerk Rentenversichern und kommst da bedeutend besser weg als mit den normalen gesetzlichen RV. Das ist ein Punkt den du dir gut überlegen musst, bei der ganzen Altersvorsorgen Sache, denn ich glaube so gut kommt man bei anderen Altersvorsorgemöglichkeiten nicht weg.


lifefree  28.04.2013, 21:42

Ja, das Versorgungswerk, das hatte ich vergessen. Von daher würde sich natürlich eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer lohnen, da die Rente beim Versorgungswerk höher ausfällt, als bei der DRV.

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Hallo, Mitglied der Architektenkammer zu werden, ist hauptsächlich dann sinnvoll, wenn man sich selbständig machen will oder als Angestellter in einer Firma arbeitet - z.B. bei einem Bauträger - die einen Architekten für die Bauvorlageberechtigung benötigt. Auch wenn man als Angestellter nebenbei Bauanträge einreichen möchte , kann es sinnvoll sein, in der Architektenkammer zu sein, wobei i.d.R. für Ein-und Zweifamilienhäuser der Studienabschluss - auch der BC - ausreicht. Viele möchten sich aber einfach mit diesem Berufstitel schmücken, das ist dann das ,,Tüpfelchen auf dem I".Das für K-Mitglieder monatlich erscheinende Architektenblatt informiert auch u.a. über das jährliche Fortbildungsprogramm der Kammer.


Seehausen  26.04.2013, 09:26

Falsch.

Auch Ingenieure und Meister der Bauhauptgewerke können die Bauvorlageberechtigung erwerben; das hat mit Kammern nichts zu tun. Die Bauvorlageberechtigungsbescheinigung wird lediglich durch die Handwerks-, Ingenieur- oder Architektenkammer ausgestellt; hat nicht unbedingt mit Architekt etwas zu tun.

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lifefree  26.04.2013, 15:58
@Seehausen

Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Meister können ebenso wie Bautechniker nicht in jedem Bundesland einreichen. Dann kommt es noch auf die Größe eines Bauvorhabens - z.B. Schule -an, für die ein Meister oder Bautechniker nirgendwo in D eine Bauvorlageberechtigung hat. Du nennst in Deinem Komm. auch die Architektenkammern.Nur ein Architekt ist Mitglied einer Architektenkammer und er ist für alle Bauvorhaben in seinem Bundesland vorlageberechtigt. Möchte aber nochmals darauf hinweisen, das eine gültige Landesbauordnung für das jeweilige Bundesland Auskunft darüber gibt.

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ardesign  27.04.2013, 08:36
@Seehausen

Das ist so nicht richtig.

Bauingenieure können tatsächlich die Bauvorlageberechtigung erwerben, Meister des Bauhauptgewerbes jedoch nicht (jedenfalls nicht in den Bundesländern, deren Bauordnungen ich kenne). Es gab einige ältere Meister, die ihre Bauvorlageberechtigung aus der Zeit vor der Gründung der Architektenkammer (um 1970) besaßen. Im Rahmen der Besitzstandswahrung blieb die Bauvorlageberechtigung der Betroffenen erhalten. Dieser Personenkreis stirbt jedoch aus.

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lifefree  27.04.2013, 15:58
@ardesign

Also ziemlich vielschichtig, daher besser sich in jeweils zuständiger , aktueller Landesbauordnung informieren.

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Ob es ein Vorteil bei der Bewerbung ist? Kommt wahrscheinlich drauf an, was die Firma genau sucht.

Aber Vorteil fuer Dich ist, dass Du a. vorlageberechtigt bist, sprich einen Bauantrag selbst unterschreiben und einreichen kannst, b. in das Versorgungswerk eintrittst und somit aus der gesetzlichen Rente austreten und dort einzahlen kannst, c. dass Du Dich Architekt nennen darfst.

Wenn Du Deinen Master in Bau Ing machst, dann musst Du Dich wahrscheinlich an die Ingenieurskammer wenden, anstatt an die Architektenkammer. Das kannst Du ja aber vorab klaeren, ob die Dich dann anerkennen.