Arbeitsvertrag stimmt mit Stundenanzahl nicht überein?
Hallo.
Ich arbeite seit September 2020 im öffentlichen Dienst mit 35 std in der Woche.
Arbeitsvertrag wurde unterschrieben, alles gut.
Jetzt stellte sich heraus, dass in meinem Arbeitsvertrag 39 std steht und ich sich für diese bezahlt wurde.
Ich wusste nichts davon, dass ich für 39 std bezahlt wurde (ist mein erstes Arbeitsjahr)
Jetzt verlangen meine Vorgesetzen, das ich meine nicht geleistete Arbeitszeit einarbeiten muss.
Was soll ich machen? Wie ist das rechtlich?
7 Antworten
Zuerst solltest du mal mit dem Betriebs-, bzw. Personalrat sprechen und dann ggf. noch mit einem Anwalt.
Hallöchen gesagt.
Erst mal angezeigt:
- Wenn Du nur 35 Std./Woche gearbeitet hast, dafür aber 39 Std./Woche bezahlt bekommen hast, dann hast Du natürlich 4 Stunden/Woche zu viel bezahlt bekommen.
- Wenn 39 Wochenstunden im Vertrag vereinbart und unterschrieben wurden, dann ist dies von beiden Seiten verbindlich anerkannt.
- Warum Du dann nur 35 Stunden pro Woche gearbeitet hast, das musst Du wissen?
- Seltsam ist hier auch, dass es bis heute anscheinend nicht aufgefallen ist.
Fakt ist: Mal grob gerechnet ist da mittlerweile so etwa die Stundenzahl eines Monats bei Dir zusammen gekommen, die überzahlt wurden. (ca. 144 Stunden).
Ich denke, Du wirst verstehen, das sich solch eine Summe kein Unternehmen einfach mal so leisten kann, auch wenn sie hier nicht ganz schuldfrei an der Situation sind. Deshalb diese Forderung.
Wie Du diese Stunden nacharbeiten kannst, ob es evtl. auch per Raten mit Gehaltsabzug, oder dergleichen erreichen könntest, das solltest Du mit dem Betriebsrat besprechen. Schließlich hast Du ja offensichtlich nicht aus Vorsatz gehandelt, da sollte Dir Dein Arbeitgeber evtl. auch entgegenkommen können.
Und ja, rechtens ist das schon. Ich würde trotzdem eine Nachfrage beim Anwalt für sinnvoll erachten.
Viel Glück gewünscht und
lieben Gruß aus Berlin
Frage wirklich erst mal beim (1.) Betriebsrat nach. Wenn dann noch Fragen offen sind, (2.) Anwalt.
Gern geantwortet.
In Deinem Arbeitsvertrag, den Du ja sicherlich unterschrieben hast, stehen 39 Stunden pro Woche.
Wenn Du diese bisher nicht geleistet hast, aber dafür bezahlt wurdest, bist Du im Minus mit Deinen Stunden. Das heißt, Du musst diese irgendwie nacharbeiten.
Gerade im ÖD werden doch die Arbeitszeiten in einem Stundenkonto erfasst (Gleitzeitkonto). Das hat man doch dann im Blick und sieht, wenn dieses Konto dann ins Minus geht.
Jeder schreibt seinen eigenen Stundenzettel ende des Monats
Wenn du den AV unterschrieben hast wirst du ihn doch wohl gelesen haben. Die AVs im TVÖD sind ja meist nur 1-2 Seiten Lang, das sollte doch möglich sein. Und natürlich ist es rechtens, denn du hast dafür unterschrieben 39h zu leisten.
Bei mir war es am Anfang ein hin und her mit den Stunden, deshalb war ich da schon sehr verwirrt. Ja das ist mir bewusst das ich das unterschrieben habe aber wie gesagt es ist mein erstes Jahr im "Arbeitsleben". Ich kenn mich da leider noch nicht so aus.
Was sagt der Personalrat dazu?
39 Stunden stehen im Vertrag, das hast du unterschrieben.
Ja verstehe es selbst nicht und wusste es auch selber nicht
Vielen Dank für die sehr hilfreiche und kompetente Antwort. Werde ich aufjedenfall machen. Danke