Arbeitsplatz Meinungsfreiheit?

10 Antworten

Na Du hast ja eine "nette" Kollegin😦

Vor dem Gespräch mit der Chefin brauchst Du keine Angst haben, es kann Dir nichts passieren.

Du hast eine Ansicht gepostet, der wahrscheinlich viele AN zustimmen. Es steht nirgends, dass damit Deine Vorgesetzte und Deine Kolleg*innen gemeint sind.

Es kann weder eine Ermahnung, noch gar eine Abmahnung erfolgen. Dazu gibt es keine rechtliche Grundlage


Ayux199362 
Beitragsersteller
 20.07.2023, 18:51

Danke für die Antwort^-^

Es ist halt unfassbar wie man sich so aufregen kann über etwas, was nicht mal von mir geschrieben worden ist. Aber manche sind ja auch sehr überempfindlich.

Ich musste um ehrlich zu sein schmunzeln, als man mir das vorgeworfen hat, wollte aber nur zur sicherheit nachfragen, ob was auf mich zukommen könnte.

Da geht mir ja die Hutschnur hoch!
Was bitte ist das für ein Betriebsklima, wenn sich jemand aufgrund eines Posts veranlasst sieht, eine Arbeitskollegin oder einen Kollegen zu denunzieren?
DAS sollte der Inhalt des Gesprächs mit der Chefin sein und nichts anderes.

Ich wirklich empört!

Lasse Dich nicht verunsichern und ich hätte zusätzlich den Rat, Dich nicht in eine Verteidigungsposition zu begeben. Ich würde eher versuchen, das Thema auf das Grundlegende, eben die Denunzierung zu lenken.

Du hast nichts falsch gemacht und man kann Dir keinerlei Vergehen vorwerfen!

Eher ist es so, dass die Aussage des Post exakt der Arbeitswirklichkeit entspricht und deshalb darauf reagiert wird.

Gerade in Zeiten, in denen Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel besteht, sollten die Betriebe mehr auf die Kompetenzen der Führungskräfte achten. Aber scheinbar wird daraus nichts gelernt.
Ich halte Dir die Daumen für das Gespräch und wünsche Dir alles Gute!!


Ayux199362 
Beitragsersteller
 20.07.2023, 18:46

Leider muss man als Arbeiter nur noch"funktionieren". Egal unter welchen Umständen.

Und auch trotz Mangel an Fachkräften wird halt nichts geändert. Stattdessen packt man falsche"Probleme" an, die den ruf des Unternehmes Schaden könnte. Mehr ist das einfach nicht mehr.

Vielen lieben dank für deine Antwort.

Das ist per se kein Abmahnungsgrund! Zumal keiner in dem Beitrag namentlich erwähnt wird und es eher verallgemeinert ist und ein verbreitetes Problem in der heutigen Arbeitswelt anspricht! Sollten in der Beschreibung des WhatsApp Status allerdings bestimmte Kollegen oder der AG selbst erwähnt worden sein sieht das ganze wiederum anders aus! Ich nehme mal an dies war nicht der Fall!

Vor dem Gespräch solltest du dir keine Sorgen machen, da du nichts unrechtes gemacht hast! Zumal keine rechtliche Grundlage vorhanden ist um dir eine Abmahnung zu erteilen, da hätte genauso gut ein Bild von einem Baum im Status sein können das würde aufs selbe hinaus kommen

Dieser Post spricht nur ein sehr weitverbreitetes Problem in der Arbeitswelt an, allen Anschein nach hat sich da jemand angesprochen gefühlt oder sich ertappt gefühlt.

Das Betriebsklima scheint ja echt "toll" zu sein bei euch, das einzelne Kollegen sich bespitzeln und gegeneinander intrigieren. Ich denke mal du solltest beim Gespräch eher das unkameradschaftliche Verhalten deiner Kollegin ansprechen und generell das Bespitzeln und verpfeifen von Arbeitskollegen ansprechen, das ist in meinen Augen das größere Problem als dieser Post.

Sowas ist echt das allerletzte! Da hält sich wer für ganz wichtig und möchte allen Anschein nach der Chefin in den Allerwertesten kriechen! Unmöglich so ein hinterhältiges Verhalten! Gibt wirklich nichts schlimmeres als "Kollegen" die sich untereinander ausspielen und gegen andere hetzen nur um gut vor dem AG dazustehen.


Ayux199362 
Beitragsersteller
 21.07.2023, 08:30

Dankeschön für die Antwort. Ich denke wirklich das Thema anzusprechen.

Dg31one  21.07.2023, 10:07
@Ayux199362

Das wäre auf jedenfall eine Maßnahme! Sowas hinterhältiges geht garnicht klar! Wäre ich Chef wäre mir dieses denunzieren von Kollegen bzw. diese Petzerei ein viel größeres Dorn im Auge als dieser gepostete Beitrag! Naja in dem Sinne viel Erfolg!

Nein, natürlich nicht. Völlig unmöglich. In diesem Fall würde jeder Arbeitsrichter eine Abmahnung sofort einkassieren.

Nein, das ist nicht abmahnfähig, allemal, weil das eine allgemeine Aussage ist und der konkrete Bezug zu Deinem Arbeitsplatz fehlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung

Ayux199362 
Beitragsersteller
 20.07.2023, 09:48

Dankeschön!