Arbeitslosengeld 2 und ferienjob?

3 Antworten

ALG 2 gibt es nicht mehr, das ist nun Bürgergeld.

Abgeben musst du prinzipiell nichts, maximal verringert sich der Anspruch eurer Bedarfsgemeinschaft.

Korrekt ist aber das bei einer Tätigkeit in den Schulferien von einem unter 25 Jährigen nichts abgezogen wird gem. § 11a VII 1 SGB II:

(7) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien ausgeübt werden

Dann muss es sich aber auch um einen Ferienjob handeln und Du musst unter 25 sein.

Nach deiner anderen Frage bist Du in Ausbildung oder beginnst demnächst eine und dann bist Du mir der Schule fertig und es handelt sich dann nicht mehr um einen Ferienjob.


Heyhfaial27 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 12:52

Solang ich aber unter 25 bin wird nix abgezogen oder ?

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isomatte  27.06.2024, 13:12
@Heyhfaial27

Wie erklärt, wenn Du nicht mehr zur Schule gehst, würde es sich nicht um einen Ferienjob handeln, auch wenn Du diesen in den letzten Ferien ausüben solltest.

Dann gilt diese Regelung mit dem unbegrenzten Verdienst in einem Ferienjob nicht für dich, auch wenn Du noch unter 25 bist.

Es würden dann die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll gelten.

Außer das Kind ist noch unter 25, ist Schüler, Azubi oder Stundent bzw.macht einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - dann gilt der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze und darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, wie ich dir in deiner anderen Frage schon erklärt habe.

Diese Regelung gilt auch dann, wenn das Kind nach Beendigung der Schule innerhalb von 3 Monaten z.B.eine Ausbildung beginnen würde, auch in dieser Wartezeit gilt dann der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen.

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Heyhfaial27 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 19:41
@isomatte

Was wenn die Ausbildung innerhalb ein Monat beginnt

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isomatte  08.07.2024, 21:11
@Heyhfaial27

Dann gilt der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze, wenn Du unter 25 bist und nach Beendigung deiner Schule innerhalb von 3 Monaten eine Ausbildung beginnen würdest.

Das hat dann aber mit dem unbegrenzten Verdienst für Schüler in einem Ferienjob in den Ferien nichts zu tun.

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Bei ALG II, bzw. Bürgergeld, darfst du bis zu 100 Euro pro Monat anrechnungsfrei dazuverdienen. Alles darüber hinaus wird angerechnet. Du bist verpflichtet, alle zusätzlichen Einnahmen dem Jobcenter zu melden (EKS).


Wiesel  27.06.2024, 09:16

Was bedeutet "EKS"?

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Jurafuchs  27.06.2024, 09:18
@Wiesel

EKS ist der selbst auszufüllende Bogen, um die EKP (Einkommensprognose) zu berechnen.

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profanity  27.06.2024, 09:19
@Wiesel

Anlage zum Einkommen (Selbständiger). Bei einer Anstellung kann ein anderer Vordruck infrage kommen.

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