Arbeitsagentur neuen Arbeitgeber mitteilen?
Eine bekannte war mit ihrem Arbeitgeber nicht zufrieden und sucht schon seit Anfang des Jahres was neues. Jetzt wurde sie am 13.Mai gekündigt zum 15. Juni. Da sie schon mehrere potentielle neue Arbeitgeber hatte, hat sie bei der Bewerbung verschwiegen das Sie bereits gekündigt sei und nur erzählt das Sie noch in einem Arbeitsverhältnis stünde. Kurze Lücken muss man im Lebenslauf ja nicht angeben. Leider wird Sie jetzt zwischen altem Arbeitgeber und neuem Job eine Woche arbeitslos sein. Das würde aber bestimmt bedeuten das der neue Arbeitgeber von der Arbeitslosigkeit bzw Kündigung mitbekommt. Dann könnte es bestimmt ärger geben? Muss man dem Arbeitsamt wirklich mitteilen wer der neue Arbeitgeber ist oder genügt es einfach zu sagen man hat was neues und benötigt keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld?
3 Antworten
Die Woche Arbeitslosigkeit ist nicht das Problem aber man ist dann möglicherweise nicht krankenversichert für diese Woche und das kann gefährlich sein (kenne die Regelungen in Deutschland hierfür aber nicht).
Ich wüsste auch nicht wie der neue Arbeitgeber von der Arbeitslosigkeit erfahren sollte. Selbst wenn dann ist das normalerweise doch egal. Man stellt Leute wegen der Fähigkeiten ein und die sind unverändert
Sie mußte sich ab 13. Mai arbeitssuchend melden. Hat sie das nicht getan, droht ihr eine Sperrzeit von 1 Woche und der Antrag auf Arbeitslosengeld hat sich ggf. dadurch erledigt.
Den neuen Arbeitgeber muß man m.W.n. nicht nennen, und die kleine "Schummelei" halte ich nicht für gravierend.
Man sollte den neuen Arbeitgeber schon angeben. Der neue wird von der Agentur auch nicht erfahren das man arbeitslos war. Woher soll der neue Arbeitgeber das sonst erfahrenen?
Arbeitgeber bekommen einen Bonus ausgezahlt wenn sie Arbeitslose einstellen.