Arbeitsamt-Termin obwohl ich keine Leistungen kriege!?
Ich bin 18 und bin jetzt seit kurzem das erste mal bei dem Arbeitsamt. Ich bekomme bis jetzt noch keine Leistungen, weil ich Papiere abgeben muss. Das Arbeitsamt will trotzdem das ich komme, steht im Brief. Muss ich da jetzt wirklich hingehen obwohl ich nicht einmal eine Leistung bekomme???
9 Antworten
Differenziere hier bitte mal Leistungsbezug und Arbeitsvermittlung. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe; eine Abteilung hat mit der anderen nichts zu tun. Primär versucht die Agentur für Arbeit Dich schnellstmöglich wieder in Arbeit zu bekommen; "nebenbei" kannst Du für die Zwischenzeit auch noch Leistungen beantragen. Wenn die Arbeitsvermittlung Dich also auffordert zu einem Gespräch zu kommen dann hat das gar nichts damit zu tun ob Du Leistungen bekommst oder nicht. Wenn auf der Einladung eine Rechtsfolgenbelehrung steht treten Sanktionen ein, wenn Du ohne wichtigen Grund der Einladung nicht folgst.
Wen meinst du mit Arbeitsamt? Das gibt es nicht. Es gibt das Jobcenter für ALG II und die Agentur für Arbeit für ALG I. Wenn du dort Papiere abgeben sollst, wirst du wahrscheinlich ALG II beantragt haben. Ob du dieses erst beantragst und noch keine Leistungen bekommst, spielt keine Rolle. Du musst bereits im Vorfeld deiner Mitwirkungspflicht nachkommen.
Sollte sich in der Einladung eine Rechtsbehelfbelehrung befinden, kannst du dort nachlesen, was u. U. die Konsequenz eines Nichterscheinens wäre. Du musst also nicht hingehen, jedoch mit möglichen Konsequenzen leben.
Die Leute, die in der Bildungsbranche arbeiten und die Unterteilung korrekt vornehmen. Es gibt kein Arbeitsamt. Da spielt es keine Rolle, was sich die Menschen untereinander sagen. Eine klare Abgrenzung in ALG I und II kann nur erfolgen, wenn man die Bezeichnung richtig vornimmt. Denn beide haben unterschiedliche Spielregeln und z. T. Gesetzesgrundlagen.
Ja - wenn du irgendwann noch was von denen haben möchtest, dann spiel auch nach deren Regeln.
Und du glaubst ernsthaft, dass dir wer was zusteckt damit du deinen Pflichten erstmal nachgehst? Träum weiter.
Dann pass einmal auf wie schnell Du möglicherweise dauerhaft ! sanktioniert wirst.
https://www.sozialberatung-essen.de/sanktionen/sanktionen-f%C3%BCr-unter-25-j%C3%A4hrige-im-sgb-ii/
Wenn du dir die Einladung anschaust wirst du mit großer Sicherheit eine Rechtsfolgebelehrung finden. Diese weist darauf hin, dass eine Sperrzeit droht wenn der Termin ohne Angabe bzw. Nachweis eines wichtigen Grundes nicht wahrgenommen wird. Die Sperrzeit bei Meldeversäumnis beträgt eine Woche. Ob das Alg schon bewilligt wurde oder nicht spielt keine Rolle.
Wer sich arbeitslos meldet muss sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, dies beinhaltet auch das Wahrnehmen von Terminen, Teilnahme an Maßnahmen und Bewerben auf Vermittlungsvorschläge. Zudem muss man jede Möglichkeit wahrnehmen die Beschäftigungslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Leistungen beziehen und "Nichtstun" ist also nicht drin!
Du solltest dir mal das Merkblatt 1 (Merkblatt für Arbeitslose) durchlesen. Das sind quasi die Geschäftsbedingungen der Agentur für Arbeit. Du unterschreibst im übringen auf dem Antrag auf Arbeitslosengeld, dass du den Inhalt des Merkblattes zur Kenntniss genommen hast.
Das stimmt nicht. Termine sind grundsätzlich auch wahrzunehmen auch wenn jemand noch in Arbeit ist. Wer den Termin aber absagt, weil er arbeiten muss braucht keine Sperrzeit befürchten. Kommt jemand ohne Angabe von wichtigsten Gründen nicht, kann dann die Abmeldung bei der Agentur erfolgen.
Was du schreibst ist zwar richtig, sollte der Fragesteller aktuell jedoch noch arbeiten, muss er erst ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit einen Termin bei der Arbeitsvermittlung wahrnehmen- vorher droht keine Sperrfrist oder Ähnliches.
Du hast ( dem Anschein nach ) Leistungen beantragt, ergo hast Du auch Dir vorgegebene Termine wahrzunehmen.
Du suchst doch Arbeit bzw. einen Ausbildungsplatz, also hast Du alles daranzusetzen, dass Du baldmöglichst wirtschaftlich vom AA oder JC unabhängig wirst.
Ich will aber so lange wie es geht Arbeitslosengeld bekommen, damit ich mehr Zeit bekomme und mich um meine Selbständigkeit künnern kann.
Maximal bekommst Du ALG II und sei Dir sicher man wird Dir sehr massiv auf die Füße treten und Dich nicht einfach vor Dich hinwurschteln lassen.
Hinzu kommt, dass für Dich dann Anspruch auf Kindergeld besteht, soweit Du arbeits- bzw. Ausbildungsplatzsuchend bist.
Hast Du eine wirklich gute Idee Dich selbstständig zu machen, dann wirst Du auch dafür Unterstützung beim JC finden. Könnte beginnen mit einem Existenzgründerseminar.
Wer sagt denn im normalen Sprachgebrauch “Agentur für Arbeit“👀.. Ich denke, daß die Mehrzahl der Menschheit Arbeitsamt sagt.