Arbeitgeber verklagen?

1 Antwort

Hallo,

wurde die Zusage des Insolvenzverwalters schriftlich gegeben oder gibt es Zeugen dafür?

Aus meiner Sicht haftet der Insolvenzverwalter gemäß InsO §60 / §61 in diesem Fall für die Einhaltung der Zusage.

Du kannst schauen, ob es bei dir in der Nähe Anwälte oder Verbraucherzentralen gibt, die für Leute mit geringen finanziellen Mitteln eine kostenfreie Erstberatung geben.

LG, Chris


DerDankbarer 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 11:55

Danke sehr. Es war ein Online Videokonferenz. Wurde aber leider nicht aufgezeichnet. Jegliche Mitarbeiter und Geschäftsführung waren dabei.

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