Arbeitgeber streicht mich aus dem Dienstplan, weil ich krankgeschrieben bin, darf sie das?
Hallo:) Ich wollte mal was fragen, ich arbeite jetzt bei Rewe 1 1/2 Jahre (Minijob) und muss leider nächste Woche operiert werden.. Ich hatte eigentlich nächste Woche Dienst, aber wegen meiner OP werde ich krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt nächste Woche überall durchgestrichen und behaart darauf, dass sie von mir kein Krankschreibung haben möchte… Anderes gesagt, sie will mir kein Geld zahlen:)) darf sie das rechtlich gesehen? Und wenn ich jetzt mein Krankschreibung einreiche, bekomme ich dann auch mein Geld?
5 Antworten
Minijobber stehen arbeitsrechtlich in einem Arbeitsverhältnis wie andere Arbeitnehmer auch. Das bedeutet, dass sie auch im Krankheitsfall Ansprüche auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts haben. Gesetzliche Grundlage ist hier das Entgeltfortzahlungsgesetz. Demnach hat ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer unverschuldeten Krankheit seiner Arbeit nicht nachgehen kann, Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Tritt ein Krankheitsfall ein, muss der Arbeitslohn für maximal sechs Wochen wegen derselben Erkrankung in voller Höhe weitergezahlt werden – genau in der Höhe wie er vor der Erkrankung gezahlt wurde. Die ausgefallene Arbeitszeit muss nicht nachgearbeitet werden!
Nehmen Minijobber an einer medizinischen Reha-Maßnahme teil, haben sie ebenfalls Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung auch früher zu verlangen.
Gern kannst du dich zu arbeitsrechtlichen Fragen auch an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichst du von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Nein, darf sie nicht - allerdings vermute ich das du nicht mehr lange da arbeitest wenn du das durchsetzt…
Und wenn du noch keine 4 Wochen da arbeitest dann ist sie tatsächlich nicht zuständig
Dann muss sie dir für die AU Tage deine vertraglichen tgl durchschnittstd zahlen - nicht deine Schichten die sie gestrichen hat
Dann muss sie dir für die AU Tage deine vertraglichen tgl durchschnittstd zahlen - nicht deine Schichten die sie gestrichen hat
Das ist schlicht und einfach falsch!
Zu bezahlen ist das, was ohne die Erkrankung gearbeitet wordenwäre (Lohn-oder Entgeltausfallprinzip) - also die Stunden, die laut ursprünglichem Dienstplan vorgesehen waren.
Heißt dann wenn der Plan nur eine Woche im Voraus hängt - dann jätet sie bei 7 Wochen krank nur Anspruch auf diese eine Woche weil auf den folge Plänen stand sie ja von Anfang an nicht drauf… is klar
Was die folgenden Wochen betrifft (wenn die Arbeitsunfähigkeit weiter andauert), muss betrachtet werden, die der Arbeitseinsatz "üblicherweise" gewesen wäre.
Lässt sich dazu nichts sagen, ist - bei einem in der Vergangenheit sehr unterschiedlichen Arbeitseinsatz - der Durchschnitt aus den letzten 6 bis 12 Monaten (je nach Grad der Schwankungen beim Einsatz) als Grundlage für die Lohnfortzahlung zu ermitteln.
ich arbeite jetzt bei Rewe 1 1/2 (Minijob)
Wie lange schon? Einen Anspruch auf Lohnfortzahlung gibt es erst nach vier Wochen.
Wo sind die "Jahre" in Deiner Kopie geblieben?
ich arbeite jetzt bei Rewe 1 1/2 Jahre (Minijob)
Oder ist da wieder mal "nachgebessert" worden?
Ich hasse sowas.
Na ja, wenigstens gibst Du es weigstens noch zu, andere streiten das meist noch vehement ab.
Nein, das darf sie nicht.
Wende dich an die Gewerkschaft, die helfen dir da weiter...ansonsten Anwalt für Arbeitsrecht.
Auch als Minijobber hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Reich deine AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber ein. Dir stehen 6 Wochen Lohnforzahlung zu, dann bekommst du weiter nichts.
Wenn dein Arbeitgeber sich weigert, die Lohnfortzahlung zu leisten, dann teile mit, daß du dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden wirst. Das wird dann teuerer für den AG.
Zeig ihrdas: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/04_entgeltfz/node.html
Alles Gute!
Ne, ich arbeite eigentlich schon lange 1 1/2 Jahre fast 2 Jahre..aber ich war bis jetzt nie krank oder besser gesagt mit krankschreibung:)