Zweitwohnsitz während der Krankschreibung?

5 Antworten

Es kommt darauf an, was du hast...

Hast du zum Beispiel einen gebrochenen Arm, darfst du auch an den See fahren.

Wo Du Dich während Deiner Krankschreibung aufhältst, ist egal, solange Du alles tust, was Deiner Genesung förderlich ist und alles unterläßt, was ihr hinderlich sein könnte.

Das ist Dein Wohnsitz- ob Erst, Zweit- oder 3.Wohnsitz- spielt keine Rolle.

Nein, weder Krankenkasse noch Arbeitgeber können das verweigern. Du solltest auch beide darüber NICHT informieren.

Du darfst sogar während des Bezuges von Krankengeld ins EU-Ausland verreisen, ohne dass Du um Erlaubnis fragen musst. Bei Reisen in Länder, die nicht der EU angehören, musst Du hingegen die Krankenkasse um Erlaubnis bitten. Da sind dann aber die Krankenkassen allgemein nicht sehr kooperativ.

Wenn Du Dich nicht an Deinem Hauptwohnsitz aufhält, solltest Du allerdings sicherstellen, dass Dich eventuelle Briefpost von der Krankenkasse erreicht. Deshalb sollte man jemanden um die Leerung seines Bruefkastens bitten.

Woher ich das weiß? Ich bin seit März krankgeschrieben und habe mich intensiv mit der Thematik befasst und dann bin ich erst mal an die Nordsee gefahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung