Darf der Arbeitgeber noch die Krankschreibung anfordern?
Oder kann ich sagen "Sie können sich nicht über das Gesetz stellen"?
3 Antworten
Ja, der Arbeitgeber darf grundsätzlich eine Krankschreibung anfordern. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben dass du deinem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen musst, wenn du länger als drei Tage krank bist. Diese Regelung dient dazu, sicherzustellen dass die Abwesenheit aufgrund einer Krankheit gerechtfertigt ist. Das Gesetz verpflichtet dich also dazu bei längeren Krankheitszeiten eine Krankschreibung vorzulegen. Dein Arbeitgeber hat das Recht diese Bescheinigung anzufordern und einzusehen, um die Abwesenheit zu überprüfen. Es ist daher nicht möglich, dem Arbeitgeber zu sagen er könne sich nicht über das Gesetz stellen, da er lediglich seine Rechte als Arbeitgeber ausübt, die durch das Gesetz gedeckt sind.
Ne mittlerweile muss der Arbeitgeber ja selbständig nachfragen bei der Krankenkasse ob eine AU vorliegt
Du kannst sagen was du willst. Wenn er eine AU in Papierform sehen will, kann dir die Arztpraxis eine ausdrucken. Aber veraltet ist das natürlich schon. Er kann die Daten auch über deine Krankenkasse erfragen.
Wieso noch, natürlich brauchst Du eine Krankmeldung für jeden Tag. Außer es ist festgelegt, dass Du es für die ersten zwei Tage nicht brauchst.
Ne mittlerweile muss der Arbeitgeber ja selbständig nachfragen bei der Krankenkasse ob eine AU vorliegt