arbeit als Geschäftsführer?
Wenn ich jetz ein Geschäft eröffne, kann ich nebenbei trotzdem für jemanden arbeiten? Quasi zwei Jobs? Weil irgendwie muss der Chef doch etwas finanzieren können, oder?
dumme aber ernstgemeinte frage
4 Antworten
Klar geht das. Das solltest du aber mit dem Arbeitgeber in deinem unselbstständigen Job absprechen. Zumindest aber musst du die Nebenbeschäftigung in der Regel dem Arbeitgeber mitteilen.
Problematisch wird es, wenn du dein Gewerbe in der gleichen Branche wie dein Arbeitgeber betreibst und ihm damit faktisch Konkurrenz machst.
Man kann durchaus Geschäftsführer eines Unternehmens sein und für ein anderes als Angesteller arbeiten.
Das gibt es häufiger.
Jeder der nebenbei noch eine Gewerbe angemeldet hat (neben dem regulären Beruf als Angestellter) ist ja auch Geschäftsführer für sein eigenes Gewerbe.
Das ist also machbar.
Weil irgendwie muss der Chef doch etwas finanzieren können, oder?
Wenn Du von Deinem Geschäft komplett leben kannst (von dem Geld was da als Geschäftsführer übrig bleibt), dann musst Du ja nichts zusätzlich finanzieren.
Aber wenn das Einkommen aus dem Geschäft nicht ausreicht, dann musst Du natürlich noch aus anderer Quelle ein Einkommen haben.
Stimmt. Die Möglichkeit gibt es auch, dass Du als Besitzer einen Geschäftsführer einstellst.
Das Ziel sollte sein dass du durch dein eigenes Geschäft genügend Umsatz und Gewinn machst...
Ein ausreichendes finanzielles Polster für die Anlaufphase solltest du als Unternehmer auch haben.
Jede Minute, die du woanders arbeitest, fehlt dir für dein eigenes Unternehmen. Das dann eventuell nie aus den Kinderschuhen kommen wird.
Naja wenn man frisch was eröffnet wird es dauern bis es läuft. Das ist dann nicht direkt das Einkommen.
Du bist nicht zwingend Geschäftsführer deines eigenen Gewerbes. Es ist durchaus üblich, dass diese Aufgabe ein anderer für dich übernimmt, ein Angestellter Geschäftsführer eben.