Werden Anzeigen gegen kleine Urheberrechtsverletzungen aus Gründen der Geringfügigkeit eingestellt?

7 Antworten

Hallo peterjurgen2099,

wenn das „Verfahren wegen Geringfügigkeit frühzeitig eingestellt wird“ bringt dir das gar nichts. Der Rechteinhaber bzw. dessen Kanzlei geht i.d.R. gegen dich vor, nicht die Staatsanwaltschaft.

Der Standardvorgang ist, die Kanzlei erwirkt eine einstweilige Verfügung um den Internetprovider zu verpflichten, die bei ihm Daten zur IP-Adresse bis zur endgültigen Entscheidung durch ein Gericht zu speichern statt diese wie sonst nicht zu löschen und den Anschlussinhaber ermittelten. Die Kanzlei erfährt dann vom Internetprovider die Adresse des Anschlussinhabers.

Und diesen Arbeitsaufwand der Kanzlei wird man dir, neben einer pauschalen Abmahngebühr, in Rechnung stellen.

Der beschriebe Vorgang bezieht sich allerdings primär auf das FileSharing, wo eine IP-Adresse leichter ermitteln ist. Bei sozialen Netzwerken wird ggf. auf andere Methoden zur Ermittlung einer Meldeadresse zurückgreifen, das Ergebnis wird aber das gleiche sein.

Im Zeitalter der Optimierung, weil auch viele nach Onlienjobs suchen, wird das sicherlich schon derzeit gedingstbummst

Hallo,

wie lange ist es her, dass du das Foto gepostet hast?

was für ein Bild war/ ist es ?

auf welcher Plattform ?

hat derjenige dich vorher schon kontaktiert und um Löschung des Fotos gebeten?

klar machen die sich die mühe dich zu finden und ob es geringfügig ist oder nicht entscheidet nicht die polizei, sondern der geschädigte. neben dem strafrechtlichen, kommt unter umständen noch zivilrechtlich was auf dich zu

Im Prinzip gibt es hier keine Geringfügigkeit.

Allerdings könnte sein dass man es nicht mehr verfolgt da du den Fehler ja schon beseitigt hast. Ganz sicher kannst du dabei natürlich nicht sein