Anzeige wegen falschen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
Die Großeltern meines Sohnes haben uns natürlich zu Unrecht beim Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung gemeldet. Das Jugendamt war schon hier und hat natürlich gesagt dass da nichts weiter auf uns zu kommen wird. Nun ist meine Frage, lohnt es sich dagegen eine Anzeige wegen falschem Verdacht, üble Nachrede zu stellen an die Großeltern? Mit denen reden kann man nicht.
Ich frage mich was als nächstes von den kommen wird und ob man das wirklich so auf sich sitzen lassen muss?
7 Antworten
Da wird nichts herauskommen. Jugendämter sind dankbar, wenn jede Art eines Verdachtes der Kinderwohlgefährdung gemeldet wird.
Ob der Verdacht begründet ist oder nicht, soll gerade dann das Jugendamt herausfinden. Wenn das Verhältnis zwischen euch schlecht ist und weitere Schikanen zu erwarten sind, würde ich eher den Kontakt abbrechen und , falls nötig, eine Kontaktsperre, erwirken.
Eine Vermutung, ob unberechtigt oder nicht, zu äußern ist erstmal nichts verkehrtes.
Ob wirklich eine falsche Verdächtigung in Frage kommt, hängt mwn auch davon ab was genau sie gesagt haben.
Die Gründe dürfen sie natürlich nennen. Aber nicht den Urheber der Anzeige. Vermutlich sind es die Großeltern, die du ja kennen wirst, aber BEWEISEN kannst du es nicht. Du kannst höchstens den Großeltern sagen, dass sie das lassen sollen. Oder dem Vater sagen, dass er ihnen das ausrichten soll. ABer was du nicht kannst, ist, dem Vater verbieten, mit dem Kind die Großeltern zu besuchen. Es wäre auch sehr gut, wenn du das Kind komplett aus euren Streitigkeiten raushältst.
Das man sich überlegen, was man will. Man kann sicher Anzeige erstatten - damit werden die Großeltern aber vielleicht noch mehr verärgert.
Die andere Möglichkeit den Großeltern einen Brief zu schreiben, mit dem Inhalt, dass solche Dinge wie Anzeigen beim Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung zu unterlassen haben, dass dies die letzte Warnung ist. Sollte so etwas nochmal vorkommen, erfolgt Anzeige wegen übler Nachrede.
So ein Brief könnte genauso wirksam sein.
Da ich aber die beteiligten Menschen nicht kenne, müssen Sie entscheiden, was am Sinnvollsten ist.
Kontakt abbrechen und zwar sofort und auch den Enkeln den Kontakt untersagen
Eine falsche Verdaechtigung waere es nur, wenn die Grosseltern das Jugendamt bewusst angelogen haben. Sie muessten also etwas behauptet haben, von dem sie wussten, dass es nicht stimmt. Das muesste ihnen dann aber auch erst einmal nachgewiesen werden.
Ein Hinweis an das Jugendamt, man habe den Eindruck, dass ihr euch nicht richtig kuemmert, ist hingegen keine falsche Verdaechtigung. Eine Bitte an das Jugendamt, doch einmal nachzuschauen, ob da bei euch alles in Ordnung ist, natuerlich auch nicht.
Ich würde meinem Sohn den Fuß brechen und nicht mit ihm zum Arzt fahren. Dabei ist mein Kind von der Leiter beim Trampolin runtergefallen und ist dabei mit dem Fuß falsch aufgekommen. Zudem wurde gesagt ich würde nicht mit ihm zum Arzt fahren. Dabei hat uns ihr eigener Sohn mit unserem Kind ins Krankenhaus gefahren