Nötigung im Straßenverkeh?
Anderer Verkehrsteilnehmer hat:
1. Stoppschild überfahren 2. Mir die Vorfahrt genommen 3. Mich Absichtlich ausgebremst (Bremsleuchten haben geleuchtet).
Jetzt mach ich mir aber leider sorgen das er mich Anzeigen könnte, weil ich ihm durch das Vorfahrt nehmen und ausbremsen kurzzeitig sehr dicht aufgefahren bin. Ist diese Sorge berechtigt? Lichthupe und Hupe gab's natürlich auch für den anderen. Ich hab ihn Aber nicht beleidigt, und den Abstand auch wieder vergrößert als er endlich Gas gegeben hat.
3 Antworten
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WENN er dich angezeigt hat, dann wirst du eine Vorladung zur Anhörung bekommen. Schliderst du das dann so, wie hier, sofern der Warheit entsprechend, wird man wahrscheinlich zu deinen Gunsten davon ausgheen, dass du eben durch das Manöver des Vordermannes zu dicht herangekommen bist.
ich schätze die lage aber eher so ein, dass da nichts kommen wird. also einfach duchatmen und froh sein, dass es nicht zum feindkontakt kam.
lg, anna
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Das Ganze müsste schon durch Zeugen oder Film beweisbar sein damit es juristische Folgen hätte. Gibts das nicht passiert auch nix.
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Meine Antwort bezog sich auf die Fahrweise des anderen, du hast nix falsch gemacht.
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Für mich klingt das irgendwie nach einem Versuch des Cashin eines kriminellen "Autobumsers" zur Realisierung eines Versicherungsbetruges .
Von daher vermute ich mal , dass von dieser Seite an die Polizei durch den fehlgeschagenen Versuch an Dir als "Opfer" garnichts gemeldet werden wird .
Du selbst könntest es zwar bei der Polizei unter dem Aspekt einer versuchten Nötigung oder gar "Autobumserei" wohl im Rahmen eines Bürgerhinweises melden , aber dann solltest Du mindestens das Kennzeichen und im Bestfall dazu noch Fahrzeugmarke , Modell und Farbe angeben können .
Aber ich hab doch gar nichts falsch gemacht? Da kann ich nichts dafür.