Also war da nicht mal etwas mit der Dauer von 45 Sekunden und einer Geschwindigkeitsdifferenz von 10 km/h?

Nach meiner Kenntnis ist ein Überholvorgang zügig abzuschließen. Wenn es sich hier um eine ganze Reihe von LKW's handelt, so ist denke ich jeder LKW ein einzelnes Überholmanöver und auch als solches zu betrachten. Ich glaube dass die Richter hier auch eine Faustregel nutzen die besagt, eine Zeitliche Begrenzung für einen Überholvorgang von 45 Sekunden, danach muss dieser Abgeschlossen sein. Auch die Geschwindigkeitsdifferenz der Fahrzeuge von Überholendem und dem Überholten Fahrzeug darf nicht geringer als 10 km/h sein. Wenn sich nicht an diese Dinge gehalten wird gibt es eine entsprechende Strafe. Diese aber auch nur wenn die Angelegenheit auch eindeutig Bewiesen werden kann.

Ja du darfst mit der Lichthupe einmal Zeichen geben. Du darfst auch mit der normalen Hupe einmal deine Überholabsicht zu erkennen geben. Aber dies alles bitte nur mit dem der Geschwindigkeit erforderlich Sicherheitsabstand. Ansonsten begehst du eine Nötigung.

Was aber von dem besagten Herren und seiner Beifahrerin gemacht wurde, ist nach meiner persönlichen Meinung auch eine Nötigung und auch das Foto welches die Beifahrerin von dir gemacht hat, ist so eine Sache. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass du deine Einwilligung zu diesem gegeben hast. Ich würde gegen diese Anzeige vorgehen. Geh zu einem Anwalt und lass dich mal beraten. Erstatte Anzeige gegen den Schleicher und seine Beifahrerin. Dann steht es Aussage gegen Aussage. Das dürfte dann schnell fallen gelassen werden.

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