Anzeige wegen angeblicher Verleumdung auf Instagram?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist ein klassisches Privatklagedelikt und wie fast alle, die nach Gerechtigkeit schreien, sind sie dann doch viel zu faul, den Schiedsmann auszusuchen......


dezemberchic 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 18:12

Für den Fall, dass sie es doch täte: Wie würden Sie meinen Fall einschätzen?

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Das hoffe ich doch. Du hast immerhin eine Aussage getätigt, die den Ruf der Person nicht unerheblich schädigt. Wenn man diskutiert sollte man schon sachlich bleiben und niemanden beleidigen!


dezemberchic 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 18:11

Ich empfinde das nicht als Beleidigung, es ist keine Fäkalsprache enthalten, sondern eher als mein subjektives Werturteil. Das habe ich auch nicht einfach so geäußert sondern erst nachdem ich viele Beiträge dieser Person gelesen habe.

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dezemberchic 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 18:51
@Anonym83829

Bei allem Respekt aber ich habe in meinem Anliegen nicht um eine Stellungnahme gebeten bezüglich meines Kommentars, sondern zum rechtlichen Anliegen. Wünschenswert wären Meinungen von Rechtsexperten oder zu Personen die Erfahrungen im genannten Thema haben. Auf dich scheint beides nicht zuzutreffen. Guten Tag

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Ja, sie kommt damit durch. Du kannst deine Meinung solange völlig frei äußern, solange du niemanden damit verletzt.

Sind ja oft nur Kleinigkeiten. Du schreibst nicht Peter ist ein Faschist, sondern du schreibst Peter erinnert mich stark an einen Faschisten.

Das eine ist eine Beleidigung, das andere nur eine Meinung.

Sei kreativer.


dezemberchic 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 18:02

Die Bezeichnung die ich verwendet habe, enthält ja keine beleidigende Komponente

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Das kann man nicht nach einer einseitigen Sicht beurteilen.