Wieviel Prozent Brandschutzhelfer in einer Rehaklinik?

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Grundsätzlich ist dazu eine Gefährdungsbeurteilung zu machen. Die DGUV Information 205-023 spricht von mind. 5% bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2. Bei einer Reha-Klinik würde ich wie bei Beherbergungsbetrieben bzw. Alten- und Pflegeheimen von einer erhöhten Brandgefahr ausgehen.

Eine Aussage dazu sollte die vom Betrieb bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit treffen.

Für solche Fragen gibt es einen Brandschutzbeauftragten, der die entsprechende Einschätzung der Brandgefährdung und damit auch die Anzahl der Brandschutzhelfer festlegt.

Liegt eine erhöhte Brandgefährdung in Ihrem Betrieb vor, erhöht sich sogar zwingend die Anzahl der geforderten Brandschutzhelfer.

https://arbschg.net/paragraph-10