Anzeige vermeiden?


30.04.2023, 12:44

Sie hat 40€ pro Paket bezahlt und da waren 2 Pakete. Mit Versand und Sendungsnummer und die Teile waren echt nicht billig

2 Antworten

Oh, für mich hört sich das fast wie ein nicht mehr privater Verkauf an. Das könnte evtl. Dein größeres Problem sein oder werden.

Die Polizei wird aktuell nichts machen, weil Du hast nach Deiner Aussage geliefert wie beschrieben. Ich hoffe, Du hast trotzdem noch einen Screenshot oder ähnlich von Deinem Angebot - man kann nie wissen.


hanni909 
Fragesteller
 30.04.2023, 12:46

Doch das ist Privat ich hatte zwei Sûßigekeiten Pakete verkauft und die ich bin weder gewerblich noch sonst wie

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Dorfkind63  30.04.2023, 12:47
@hanni909

Das denkst Du, aber was Du denkst, interessiert im Zweifel nicht.
Siehe auch die Einschätzung von @HugoHustensaft. So weit weg kann meine Befürchtung deshalb nicht gewesen sein.

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DerCaveman  30.04.2023, 12:50
@hanni909

Wie kommt man privat an so viele Suessigkeiten? Oder hast du die vielleicht gekauft, um sie in solche Wunderkisten zu packen und weiter zu verkaufen? Das waere dann in der Tat gewerblich.

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HugoHustensaft  30.04.2023, 12:51
@hanni909

Schon das Angebot vom Überraschungspaketen ist ein klares Indiz für gewerblichen Handel, ein Privatverkäufer beschreibt ganz genau, was er da anbietet.

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hanni909 
Fragesteller
 30.04.2023, 13:01
@DerCaveman

Ich hatte sehr viele Süßigkeiten übrig, da ich aber diese nicht mehr essen kann habe ich die verkauft und deshalb wollte ich die verkaufen. Da ist so viel das ich loswerden wollte .

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hanni909 
Fragesteller
 30.04.2023, 13:03
@HugoHustensaft

da ist Zuviel drinne, ich habe keine Lust . Tausend Sachen aufzulisten und das machen viele bei eBay Kleinanzeige

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HugoHustensaft  30.04.2023, 13:04
@hanni909

Denke mal nach: Alleine die Aussage, dass die gelieferten Dinge vom Foto abweichen können, wird jeder neutrale Dritte genau so auffassen, wie ich das beschrieben habe.

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HugoHustensaft  30.04.2023, 13:06
@hanni909

Irrtum! Das ist ein Wert, bei dessen Überschreitung sich das Finanzamt anfängt, für die Sache zu interessieren, das hat nichts mit dem gewerblichen Charakter im Sinne der fernabsatzrechtlichen Regelungen zu tun.

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hanni909 
Fragesteller
 30.04.2023, 13:46
@HugoHustensaft
  • Ankauf von Gegenständen für den gezielten Verkauf
  • Verkauf in erheblichem Umfang (ab 30 Artikeln im Monat wird es kritisch)
  • Anbieten von Neuware oder vielen gleichartigen Sachen
  • Regelmäßige Verkäufe über längere Zeiträume
  • Professioneller Auftritt im Internet (Werbung, Shop, Powerseller)
  • Verkauf für Dritte (Schwiegereltern, Freunde)

Ich habe keines der Aspekte

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hanni909 
Fragesteller
 30.04.2023, 14:43
@DerCaveman

Nein habe ich nicht, wir sind ein großer Haushalt und ich habe früher viel süßkram gegessen darf das aber nicht mehr, daher habe ich den Überschuss verkauft

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hanni909 
Fragesteller
 30.04.2023, 13:06

Ich hatte nur drei Pakete ich habe nicht 100 Pakte

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Eine Anzeige würde wohl ergebnislos im Sande verlaufen, aber der Ausschluss einer Rücknahme - allerdings muss das Paket komplett zurückgegeben werden, Teile behalten funktioniert nicht - dürfte unwirksam sein, denn die Rahmenumstände sprechen klar für einen gewerblichen Handel.