Anzeige ohne Nachweis?

2 Antworten

Sofern der Beschuldigte bisher in der Sache nicht als solcher vorgeladen oder zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert wurde, ist er im Zweifel auch über die Einstellung nicht benachrichtigt worden, das ist soweit korrekt.

Warum genau interessiert dich das aber? Ob die Person Post bekommt oder nicht, ändert an deiner jetzigen Situation auch nichts. Sofern du der Ansicht bist, die Einstellung sei unrechtmäßig erfolgt, stehen dir als Geschädigter der Beschwerdeweg und im Anschluss das Klageerzwingungsverfahren offen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

NORAA20 
Beitragsersteller
 01.04.2025, 06:59

Von Stellungnahme steht nichts drin??

NORAA20 
Beitragsersteller
 01.04.2025, 06:58

Aber es hieß ja das Screenshots auch keine Beweismittel sind?

ruhrgur  01.04.2025, 07:35
@NORAA20

Kontext? In deiner Frage steht von so etwas nichts. Selbstredend können Bildschirmaufnahmen auch als Beweis herhalten.

Wie soll man dich kontaktieren wenn du die Anzeige anonym gestellt hast? Du hast eher Post bekommen weil du von diesem angezeigt worden bist weil du irgendwelche sachen im Netz verbreitet hast, das ist allerdings wieder eine völlig andere Sache.


NORAA20 
Beitragsersteller
 01.04.2025, 06:57

Nein es ging um meine Anzeige von Oktober

xXNeganXx  01.04.2025, 06:58
@NORAA20

Die du immer noch anonym gestellt hattest, es geht sich immer ums gleiche bei dir und es wurde dir alles lang und breit erklärt was du zu tun hast.

NORAA20 
Beitragsersteller
 01.04.2025, 07:04
@xXNeganXx

Die Rede ist von meiner Anzeige wo er dem Umfeld über mich Mist geredet hat