Anzeige gegen Unbekannt erfährt man den Namen eines möglichen Verdächtigen?

4 Antworten

Wenn Du materiell geschädigt bist (nach Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung) oder immateriell (Schmerzensgeld z.B. nach KV) hast Du das Recht, die Personalien des Täters zu erfahren zur zivilrechtlichen Forderung deiner Ansprüche.

Nein, wozu denn auch? Die Strafverfolgung ist Sache des Staates, nicht des Bürgers.

Die Polizei darf den Namen nicht weitergeben, das fällt unter Datenschutz. Den Erstatter der Anzeige geht der Name erst mal überhaupt Nichts an. Wenn überhaupt, dann erst nach Schuldfeststellung.

Oder während dessen, also vor Gericht, FALLS der Erstatter der Anzeige als Zeuge geladen wurde.


Lalias 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 16:04

Achso ok, das genau war meine Frage, ob die Polizei auch von Unschuldigen den Namen einfach weitergibt, aber hast du ja beantwortet erst wenn eine Schuld festgestellt werden kann

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Ist der Anzeigende Geschädigter oder Zeuge einer Straftat?

Gut zu wissen:

Die Polizei ermittelt und gibt das Ermittlungsergebnis an die Staatsanwaltschaft ab.

Der Staatsanwalt entscheidet dann, ob er Anklage erhebt, oder nicht.

Kommt es zum Prozess, der Name des Beschuldigten verlesen.

Das passiert vor Gericht

Das Schaubild gibt Ihnen einen Überblick, wie ein Strafverfahren abläuft.

https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/ablauf-des-strafverfahrens/

Die Polizei gibt die Namen der Verdächtigen nicht weiter.