Anzeige Fallenlassen Hausfriedensbruch?

ZuumZuum  02.07.2024, 02:47

Einbruch in eine Wohnung?

xxxsyxdx 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 16:38

ja

1 Antwort

Guten Abend,

in diesem Fall gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

1. **Rückzug der Anzeige:** Auch wenn der Geschädigte die Anzeige zurückgezogen hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Ermittlungen eingestellt werden. Bei einem Einbruch handelt es sich um ein Offizialdelikt, das von der Staatsanwaltschaft auch ohne Anzeige verfolgt wird.

2. **Untersuchungshaft:** Dein Freund sitzt in Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr. Die Entscheidung über die Haftentlassung liegt beim Gericht. Faktoren wie die Schwere der Tat, die Fluchtgefahr und die Gefahr der Wiederholung werden berücksichtigt. Es kann sein, dass der Anwalt deines Freundes eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde einlegt.

3. **Strafverfahren:** Trotz der zurückgezogenen Anzeige wird es ein Strafverfahren geben. Da dein Freund 17 Jahre alt ist, wird er nach Jugendstrafrecht behandelt, das auch erzieherische Maßnahmen in Betracht zieht.

4. **Mögliche Konsequenzen:** Wenn er verurteilt wird, können Maßnahmen von Erziehungsmaßregeln bis hin zu einer Jugendstrafe reichen. Das Jugendgericht berücksichtigt hierbei die Persönlichkeit des Täters und die Umstände der Tat.

Wann dein Freund freikommt, hängt von der Entscheidung des Gerichts ab. Ein Anwalt kann hier am besten beraten und gegebenenfalls eine Haftprüfung veranlassen.


xxxsyxdx 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 00:11

aber kann sein das es fallengelassen wird ?

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Berke584  02.07.2024, 00:13
@xxxsyxdx

Ja, er kann aus der Untersuchungshaft entlassen werden, wenn die Fluchtgefahr nicht mehr besteht, die Tat als geringfügig eingestuft wird, der Schaden wiedergutgemacht wurde, es sich um eine Diversion im Jugendstrafrecht handelt oder die Beweislage unzureichend ist, wobei die endgültige Entscheidung bei der Staatsanwaltschaft und dem Gericht liegt.

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