Anzeige bei der Polizei, bin ich beweispflichtig?
Hallo zusammen,
angenommen ich erstatte eine Anzeige bei der Polizei, muss ich dann das was ich da erzähle, auch mit Beweisen untermauern können?
Oder ist es Sache der Polizei Beweise zu finden?
2 Antworten
Es kommt ganz darauf an.
Wenn du z.B. bei der Polizei anrufst, und denen erzählst, jemand hätte den Frontlader von deinem Trecker abmontiert und weggeschafft, ist das keine gute Idee, wenn du selbst der jenige warst.
Aber natürlich ist es nicht deine Aufgabe zu ermitteln! Allerdings solltest du, wenn du eine Anzeige erstattetst, auch glaubhaft daher kommen. denn in gewissem Umfang haben die Beamten die Entscheidungsfreiheit selbst abzuwägen, wie viel Arbeit sie in die Ermittlung stecken oder eben nicht.
Erzählst du z.B. dass kleine Wichte deine Unterhosen geklaut haben, würden sie eher nicht ermitteln. wohl aber, wenn du erzählst, dass ein maskierter Mann in eurem Haus war, und sagen wir den Familienschmuck mitgehen ließ.
lg, Anna
Wenn das tatsächlich so zutrifft, wird die Polizei das schon überprüfen. Mein tipp: der Spuk dauert doch sicherlich ein paar minuten. halt dich bereit, und ruf an, so bald das wieder passiert. dann hast du jemanden der das bezeugen kann. oder nimm einen nachbarn etc. mit, der das mitbekommen hat.
Aber in der Regel sage ich mal wird man dir schon so weit glauben schenken, dass man der Sache mal nachgeht.
lg, Anna
Beweise musst du erst mal nicht liefern. Du kannst erst mal die Anzeige erstatten. Ist es aber letztlich nicht beweisbar und du hast es „nur“ behauptet, wird das ganze irgendwann eingestellt. Im Gegenzug muss man sich auch überlegen, wenn es keine Beweise für eine Behauptung gibt, könnte der Angezeigte dich nun auch rechtliche angehen.
... wenn es keine Beweise für eine Behauptung gibt, könnte der Angezeigte dich nun auch rechtliche angehen
Dazu muesste der dann aber beweisen koennen, dass man gelogen und die Anzeige erstattet hat, obwohl man wusste, dass es nicht stimmt.
Das ist ja meines Erachtens oft leichter, als Beweise für die ursprüngliche Anzeige zu liefern…
Na ja, es ist in aller Regel aeusserst schwierig bis nahezu unmoeglich, einen Beweis dafuer zu erbringen, dass die Person, die einen angezeigt hat, wusste, dass man die Tat gar nicht begangen hat.
Es reicht ja nicht aus, dass man sie tatsaechlich nicht begangen hat. Der Betreffende muss das auch gewusst haben und dennoch Anzeige erstattet haben.
Je nach angezeigter Straftat ist das ja schon eindeutig: Misshandlung, Vergewaltigung etc.
Letztlich von der tatsächlichen Anzeige abhängig…
Und wenn ich sage: "Mein Nachbar steht morgens um 6 Uhr vor meiner Wohnungstür, schlägt lautstark gegen sie und ruft laut im Treppenhaus "Mach auf du Verbrecher". Und das obwohl ich ihm nie etwas getan habe. Dann geht er wieder in seine Wohnung und wiederholt das Spielchen 60 Minuten später wieder.