Anzeige bei der Polizei, bin ich beweispflichtig?

2 Antworten

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Es kommt ganz darauf an.

Wenn du z.B. bei der Polizei anrufst, und denen erzählst, jemand hätte den Frontlader von deinem Trecker abmontiert und weggeschafft, ist das keine gute Idee, wenn du selbst der jenige warst.

Aber natürlich ist es nicht deine Aufgabe zu ermitteln! Allerdings solltest du, wenn du eine Anzeige erstattetst, auch glaubhaft daher kommen. denn in gewissem Umfang haben die Beamten die Entscheidungsfreiheit selbst abzuwägen, wie viel Arbeit sie in die Ermittlung stecken oder eben nicht.

Erzählst du z.B. dass kleine Wichte deine Unterhosen geklaut haben, würden sie eher nicht ermitteln. wohl aber, wenn du erzählst, dass ein maskierter Mann in eurem Haus war, und sagen wir den Familienschmuck mitgehen ließ.

lg, Anna


ThomasM1982X 
Beitragsersteller
 23.05.2022, 14:58

Und wenn ich sage: "Mein Nachbar steht morgens um 6 Uhr vor meiner Wohnungstür, schlägt lautstark gegen sie und ruft laut im Treppenhaus "Mach auf du Verbrecher". Und das obwohl ich ihm nie etwas getan habe. Dann geht er wieder in seine Wohnung und wiederholt das Spielchen 60 Minuten später wieder.

Peppie85  23.05.2022, 19:13
@ThomasM1982X

Wenn das tatsächlich so zutrifft, wird die Polizei das schon überprüfen. Mein tipp: der Spuk dauert doch sicherlich ein paar minuten. halt dich bereit, und ruf an, so bald das wieder passiert. dann hast du jemanden der das bezeugen kann. oder nimm einen nachbarn etc. mit, der das mitbekommen hat.

Aber in der Regel sage ich mal wird man dir schon so weit glauben schenken, dass man der Sache mal nachgeht.

lg, Anna

Beweise musst du erst mal nicht liefern. Du kannst erst mal die Anzeige erstatten. Ist es aber letztlich nicht beweisbar und du hast es „nur“ behauptet, wird das ganze irgendwann eingestellt. Im Gegenzug muss man sich auch überlegen, wenn es keine Beweise für eine Behauptung gibt, könnte der Angezeigte dich nun auch rechtliche angehen.


DerCaveman  23.05.2022, 00:48
... wenn es keine Beweise für eine Behauptung gibt, könnte der Angezeigte dich nun auch rechtliche angehen

Dazu muesste der dann aber beweisen koennen, dass man gelogen und die Anzeige erstattet hat, obwohl man wusste, dass es nicht stimmt.

T3Fahrer  23.05.2022, 00:49
@DerCaveman

Das ist ja meines Erachtens oft leichter, als Beweise für die ursprüngliche Anzeige zu liefern…

DerCaveman  23.05.2022, 01:08
@T3Fahrer

Na ja, es ist in aller Regel aeusserst schwierig bis nahezu unmoeglich, einen Beweis dafuer zu erbringen, dass die Person, die einen angezeigt hat, wusste, dass man die Tat gar nicht begangen hat.

Es reicht ja nicht aus, dass man sie tatsaechlich nicht begangen hat. Der Betreffende muss das auch gewusst haben und dennoch Anzeige erstattet haben.

T3Fahrer  23.05.2022, 01:23
@DerCaveman

Je nach angezeigter Straftat ist das ja schon eindeutig: Misshandlung, Vergewaltigung etc.

Letztlich von der tatsächlichen Anzeige abhängig…