Anzahl der Fehlstunden noch im Rahmen (NRW)?
Hey,
ich hab auf meinen Zeugnissen gesehen, dass ich in der 12.1 und 12.2 jeweils 60 Fehlstunden hatte. Also insgesamt 120 beide Halbjahre zusammengerechnet. Leider in der 12.2 8 von 60 unentschuldigt, da ich die Entschuldigung verspätet abgegeben habe. Ist das noch im Rahmen oder ist das schon kritisch? Da kommen glaube ich noch welche in der 13.1
LG
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Gymnasium NRW?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja
1 Antwort
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Das problem ist hier nicht, dass Du die Entschuldigungen zu spät abgegeben hast sondern, dass ggf. durch Deine Abwesenheit eine Notenbildung in den Fächern nicht möglich ist, das gilt aber nur, sofern die Stunden entschuldigt sind.
Es kann also sein, dass Du durch eine extra Prüfung oder Abfrage dein Wissen zeigen musst
Bei längeren entschuldigten Fehlzeiten sind nicht erbrachte Leistungsnachweise nach der Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist (§ 6 Abs. 5 APO-S I).
Eine Regelung, nach der eine Beurteilung der Leistung nur dann möglich ist, wenn die Schülerin oder der Schüler an einer bestimmten prozentualen Mindestzahl von Unterrichtsstunden teilgenommen hat, besteht nicht.
Beim unentschuldigten Fehlen wird die Mitarbeit an diesem Tag wie "keine Mitarbeit" bewertet, was am Ende zu einer mangelhaften oder ungenügenden Note dort führt (mündlich)
desweiteren:
Bei häufigen unentschuldigten Fehlstunden werden Ordnungsmaßnahmen bis hin zur Entlassung von der Schule ergriffen.
Die Entlassung kann bei volljährigen nicht mehr schulpflichtigen Schülern auch erfolgen, wenn innerhalb des Ablaufs von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt wurden. Der Entlassung muss nicht die Androhung der Entlassung vorausgegangen sein. Ein schriftlicher Hinweis an die betroffene Schülergruppe reicht aus (SchG § 53, Abs. 4).
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Das liegt dann meist an den Unterkursen also den Noten.
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In Bayern ist mit 5 unentschuldigten Fehltagen keine Abi-Zulassung möglich. Die entsprechende Regelung von NRW ist mir jedoch unbekannt.
Mir geht es eigentlich um die gesamten Fehlstunden. Ich habe gehört, dass man ab einer gewissen Anzahl an Fehlstunden keine Abi Zulassung erhält.