Anzahl der Fehlstunden noch im Rahmen (NRW)?

1 Antwort

Das problem ist hier nicht, dass Du die Entschuldigungen zu spät abgegeben hast sondern, dass ggf. durch Deine Abwesenheit eine Notenbildung in den Fächern nicht möglich ist, das gilt aber nur, sofern die Stunden entschuldigt sind.

Es kann also sein, dass Du durch eine extra Prüfung oder Abfrage dein Wissen zeigen musst

Bei längeren entschuldigten Fehlzeiten sind nicht erbrachte Leistungsnachweise nach der Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist (§ 6 Abs. 5 APO-S I).
Eine Regelung, nach der eine Beurteilung der Leistung nur dann möglich ist, wenn die Schülerin oder der Schüler an einer bestimmten prozentualen Mindestzahl von Unterrichtsstunden teilgenommen hat, besteht nicht.

Beim unentschuldigten Fehlen wird die Mitarbeit an diesem Tag wie "keine Mitarbeit" bewertet, was am Ende zu einer mangelhaften oder ungenügenden Note dort führt (mündlich)

desweiteren:

Bei häufigen unentschuldigten Fehlstunden werden Ordnungsmaßnahmen bis hin zur Entlassung von der Schule ergriffen.
Die Entlassung kann bei volljährigen nicht mehr schulpflichtigen Schülern auch erfolgen, wenn innerhalb des Ablaufs von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt wurden. Der Entlassung muss nicht die Androhung der Entlassung vorausgegangen sein. Ein schriftlicher Hinweis an die betroffene Schülergruppe reicht aus (SchG § 53, Abs. 4).

Jan5859 
Beitragsersteller
 15.11.2022, 22:03

Mir geht es eigentlich um die gesamten Fehlstunden. Ich habe gehört, dass man ab einer gewissen Anzahl an Fehlstunden keine Abi Zulassung erhält.

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LuClRa  16.11.2022, 19:15
@Jan5859

Was man immer so hört🤔.

Klär das mit der Stufenleitung!

Sind deine Noten ok, steht der Zulassung nix im Wege.

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RobertLiebling  16.11.2022, 19:27
@LuClRa

In Bayern ist mit 5 unentschuldigten Fehltagen keine Abi-Zulassung möglich. Die entsprechende Regelung von NRW ist mir jedoch unbekannt.

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