Anrecht auf teilrückzahlung beim Reisepass?

6 Antworten

Nein. Allein aus dem Grund weil die Bestellung eines Reisepasses keinem Rechtsgeschäft aus dem BGB entspricht - entsprechend entfallen sämtliche potentiell anwendbaren Paragraphen - ganz davon abgesehen dass ihr sowieso kein Schadensersatz in Frage kommt.

Du kaufst den Pass nicht, insofern ist keine Kaufpreisminderung möglich. Eventuell ist er schon fertig und wartet nur noch, dass du ihn abholst. Ein vorläufiger Reisepass wird direkt ausgestellt, falls das für dich eine Option ist. Auf jeden Fall lag es in deinem Risiko, so kurzfristig einen Reisepass besorgen zu wollen und ihn nicht als Expresslieferung zu nehmen. Die Ausstellung wird mit "in der Regel acht bis zehn Wochen" angegeben, was rechnerisch auch kürzer sein oder eben länger dauern kann.

Ich kann zwar Dein Interesse, die Logik und bezogen auf das Handelsrecht den Lieferverzug verstehen. Aber es ist der Staat.

Aber hey, Versuche es einfach und beginne das schriftliche Mahnverfahren.

Die werden entweder amüsiert schmunzeln oder aber die haben ein Problem und dann schmunzelst Du vllt.

Mit welcher Begründung sollte da die Gebühr reduziert werden? Wenn du dich rechtzeitig gekümmert hättest, hättest du auch keine Eile gehabt.


Wiesel  30.07.2024, 09:47

Bei einer Lieferfrist von genannten 4-6 Wochen und einer Nachfrist von 2 Wochen und einem Abreise Datum von >5 Monate sollte die Bedingung "rechtzeitig" als gegeben betrachtet werden dürfen.

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DerHans  30.07.2024, 09:47
@Wiesel

Das ergibt aber noch lange keinen Schadensersatzanspruch.

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Wiesel  30.07.2024, 09:50
@DerHans

Im Handelsrecht schon 😊.

Wenn sich der Verkäufer im Lieferverzug befindet, ist es für den Käufer möglich, Schadensersatz zu verlangen. Unterschieden wird dabei, ob der Käufer noch Interesse an der Leistung hat, aber einen Verzugsschaden ersetzt bekommen möchte oder ob er die Leistung nicht mehr erhalten möchte.

Strengg genommen ist es ja ein Handelsgeschäft.

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DerHans  30.07.2024, 09:51
@Wiesel

Die BRD verkauft keine Reisepässe. Es handelt sich um einen hoheitlichen Akt.

Das HGB findet gar keine Anwendung

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Wiesel  30.07.2024, 09:55
@DerHans

Verkauft wird die Dienstleistung. Es ist ja auch nicht Schuld der BRD (den Staat kann man eh nicht verklagen), sondern die Bundesdruckerei. Diese stellt die Geschäftsform einer GmbH dar. Und schwupps ist man im Handelsrecht.

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DerHans  30.07.2024, 10:38
@Wiesel

Der einzelne Bürger hat mit der Bundesdruckerei aber gar keinen Vertrag. Woher soll da der Schadensersatzanspruch kommen?

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Nein, Du kaufst den Reisepass nicht, sondern erhälst eine Dienstleistung in Form eines Verwaltungsaktes. Der Reisepass ist und bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, genauso wie dein Personalausweis.