Angenommen ein Bürgergeld-Empfänger erbt 72.000 Euro - darf er ...?

6 Antworten

Wenn man aus dem Leistungsbezug fallen würde, weil das Erbe das Schonvermögen übersteigen würde, darf das Jobcenter den übersteigenden Betrag auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt auf den Bedarf anrechnen.

Dabei muss dann auch der dann selber zu zahlende Beitrag für die Krankenversicherung von derzeit um die 230 Euro pro Monat berücksichtigt werden.

Also bei einem Single läge der Bedarf derzeit bei min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt, dazu min.noch seine angemessene Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom und dazu dann der Beitrag für die Krankenversicherung von um die 230 Euro.

Bei diesem Betrag von 72.000 würde man ganz sicher für die nächsten 6 Monate aus dem Leistungsbezug fallen.

Wichtig ist dann nur, dass man mit seinem Geld auch diese 6 Monate überbrücken kann und nicht vorher schon wieder Leistungen beantragen müsste.

Denn die würden dann bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen im Regelfall nur als zinsloses Darlehen erbracht.

Nach den 6 Monaten können wieder Leistungen beantragt werden, wenn man nicht über dem Schonvermögen liegt und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt, kann es ab dem 7 Monat wieder Leistungen geben.

Was man mit dem Geld macht bzw.gemacht hat geht das Jobcenter nichts an, solange man damit min. 6 Monate über die Runden kommt.

Wo ist die Sinnhaftigkeit der Frage. Wenn das Erbe zur Verfügung steht, hat er keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld, und mit seinem Geld kann er machen, was er will.

Wenn er schlau ist dann meldet er sich (wenn er weiß das er bald erben wird) vom Jobcenter ab und versichert sich freiwillig bei der Krankenkasse.

Denn dann würde das Erbe nicht in die Bezugszeit fallen.

Dann kann er die Kohle ausgeben wie er lustig ist und wenn er unter die Grenze des Schonvermögens gerutscht kann er sich wieder beim Jobcenter melden.


GutenTag2003  13.08.2024, 23:43

So macht man es ...

... und danach über die Höhe des Bürgergeldes meckern.

Da braucht man sich nicht über den Linnemann (CDU) wundern

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Regina3 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 22:38

Und was passiert, wenn er sich nicht/zu spät abmeldet?

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stealthuser  13.08.2024, 22:41
@Regina3

Na ja, dann fällt das Erbe in die Bezugszeit und das Jobcenter rechnet aus, für wie lange das Geld reichen würde, wenn man jeden Monat einen Regelsatz plus Kosten für Unterkunft abzieht. Bei 72.000 ist das eine lange Zeit

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Regina3 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 22:48
@stealthuser

"wenn man jeden Monat einen Regelsatz plus Kosten für Unterkunft abzieht" und die Krankenkassenkosten?

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ja du darfst bis zu 10.000€ als sogenanntes schonvermögen besitzen. Aber solltest das Erbe vorab anmelden


Regina3 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 22:09

Schonvermögen ist klar. Anmelden auch. Aber bei 72.000 Euro gäbe es ja kein Bürgergeld mehr? Wenn er/sie dann einen schönen Urlaub macht, wäre das Geld ja etwa 1-2 Monate früher ausgegeben, als ohne einen solchen Urlaub ...

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suumcuique5786  13.08.2024, 22:11
@Regina3

richtig man meldet sich in so einem fall vom leistungsbezug für gewöhnlich ab, weil man sonst das erbe größten teils abgeben müsste. 7 Monate reichen, dann kann man sagen ich hab nichts mehr und muss nur ein leeres konto vorweisen

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Regina3 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 22:21
@suumcuique5786

Aber gleichen die nicht ab, ob man schon mal im Bezug war? Und - ohne dass man es mitbekommt - auch ältere Auszüge?

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suumcuique5786  13.08.2024, 22:25
@Regina3

wie geagt das JC darf nru Auszüge bis zu 6 Monate rückwirkend anfordern egal ob man früher schon mal leistungen bezogen hat

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Ja, klar.

Er kann auch einen Porsche kaufen, ist doch sein Geld.


Regina3 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 22:09

Und wenn er aber dadurch schneller wieder Bürgergeld-Empfänger würde?

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Incello  13.08.2024, 22:10
@Regina3

Dann bekommt er trotzdem Bürgergeld.

Oder denkst, die lassen den hier verhungern?

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Regina3 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 22:15
@Incello

Sanktionen? Herbeiführen von Bedürftigkeit? Nur geringere monatliche Zahlung?

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