Anderer Anwalt?


17.07.2024, 12:34

Versteht mich nicht falsch ich Stimme den meisten antworten hier zu ich bin bloß die übersetzerin von Person 2 in manchen sachen Person 2 ist bekannt mit Person 1 und in einem Verhältnis

6 Antworten

Die Sicht ist einseitig, aber das weißt du vermutlich auch schon. Deine Frage ist entsprechend vorsichtig formuliert.

Ich lasse mal jetzt die Vorstrafen weg, in der Konstellation ist es durchaus möglich, dass dir nicht alles bekannt ist bzw. gesagt wurde. Der Begriff "räuberischer Diebstahl" bedeutet, dass der Dieb Gewalt angewendet hat um im Besitz des Diebesgutes zu bleiben. Da -offenbar sie- dafür in U-Haft genommen wurde, bestehen sicherlich auch konkrete Hinweise darauf, dass sie sich gegen die Festnahme gewehrt hat und Gewalt anwendete. Natürlich darf der Detektiv sie festhalten, und wenn sie sich wehrt..... ("der Ladendetektiv hat sie geschlagen")

Ich gehe mal von einer Nicht-EU-Touristin aus, angelehnt an deine Bemerkung "Person 2 wollte das Person 1 nach DE kommt um Arbeit zu finden"

Die Einreise erfolgte also als Tourist? Sonst wäre das mit dem "keinen Wohnsitz" nicht möglich, oder? Zumindest wäre sie ansonsten melderechtlich erfasst. Und jetzt der Knackpunkt zum Ausländerrecht. Wenn Person2 die Person1 unter falschen Voraussetzungen einlädt, nämlich um hier zu leben und zu arbeiten, sie aber nur ein Touristenvisa für einen Besuchsaufenthalt beantragt und bekommt, so wurde dieses Visa mit falschen Angaben erschlichen. Auch das ist für beide Personen strafbar. Person2 kann, je nachdem ob sie eine Bürgschaft für den Aufenthalt übernommen hat -wovon ich ausgehe- auch für die Kosten der ausländerrechtlichen Folgen in Regress genommen werden.

Zuletzt, was passiert? Ich denke, da muss jemand ausreisen, sobald die Haftstrafe verbüßt ist, ggfls. wird abgeschoben und die Wiedereinreise wird auf Jahre verboten.

Zum Thema Anwalt, wieso sollst du das machen? Wieso macht das die "Person 2" nicht, wenn sie es unbedingt möchte? Lass dich da nicht mit hineinziehen, zumal du den Anwalt nicht beauftragen kannst, aber niemand wird dir das Geld für ein Beratungsgespräch ersetzen.

Person 2 möchte das ich einen anderen Anwalt kontaktiere 

Eine abenteuerliche Story. Grundsätzlich aber ist es so dass nur von der Person selber ein Anwalt kontaktiert/ beauftragt werden kann.

Anwälte arbeiten nicht auf der Basis von Hörensagen, also über Dritte.

Ladendetektive schlagen Ladendiebe nicht einfach so zu Boden. Ins Blaue hinein geraten würde ich mal vermuten, dass es zu einem Gerangel gekommen ist, weil der Ladendetektiv deinen Kumpel festhalten wollte. Dazu ist er berechtigt (§ 127 StPO). Wenn dein Kumpel sich dagegen gewehrt hat, kann er sich schon mal was eingefangen haben. Das kann durchaus berechtigt gewesen sein. Kann man nicht pauschal sagen.

Was auch immer Person 2 damit zu tun hat: Wenn Person 1 einen Anwaltswechsel will, lässt sich das arrangieren. Aber ein Anwalt wird nicht tätig, nur weil Person 2 das für eine gute Idee hält. Sondern nur, wenn Person 1 den Anwalt selbst bevollmächtigt. Und in der Regel wird der Rechtsanwalt verlangen, dass Anwalt 1 vorher das Mandat durch Person 1 entzogen wird.

Ich befürchte auch, dass Person 1 hier auf absehbare Zeit in Deutschland nicht glücklich werden wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Youdontknwme 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 12:31

Person 1 ist weiblich

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Wer ist denn die Person 2? ist das evtl. ein Mithäftling.

Kennst Du die Problematik der Gitterschleicher?

Zu einem echten Problem sind die Gitterschleicher geworden: Das sind Rechtsanwälte, die sich darauf spezialisiert haben, mit zweifelhaften Methoden im Knast die Leute abzufischen. Kaum im Knast erfährt man dann von besorgten Mithäftlingen, wer der bessere Verteidiger ist und bekommt – oh Wunder – direkt eine Vollmacht vorgelegt die man nur abschicken muss. Es sei dahingestellt, was im Hintergrund an (berufsrechtswidrigen) Gegenleistungen für den ach so besorgten JVA-Kumpel fliesst (beliebt sind Zahlungen aufs Haftkonto und gesponserte Fernseher) – Anwälte die es nötig haben, so zu arbeiten, werden auch entsprechend vor Gericht agieren.


Youdontknwme 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 12:38

Person 2 wollte das Person 1 nach DE kommt um Arbeit zu finden

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Was hast du mit dieser Sache eigentlich zu tun? Warum musst du dich kümmern?

Einschalten einen anderen Anwalt können nur die, die von Person 1 beauftragt werden.

Ob ihr bei so einem aussichtslosen Fall einen anderen Anwalt findet, weiss ich nicht. Es sind auch zweierlei paar Ansätze. Das der Ladendetektiv anzuklagen ist, ist keine Frage, aber es ist ein andrer Prozess.

FÜr den 21-jährigen gibt es keine Hoffnung mehr - egal in welche Richtung du denkst. Angefangen von Abschiebung bis hin zu einer Verurteilung. In dem Verfahrten gegen ihn nutzt ein andrer Anwalt nichts.

Ob es sich lohnt sich in dem andren verfahren dranzuhängen und auf Schadensersatz wegen Körperverletzung zu klagen, musst du herausfinden.

Alles kostet euch Geld. Wer zahlt das?