An Fahrradstreifen vorbeifahren ohne 1,5m erlaubt?
Hi, ich wollte fragen ob man einen Fahrradstreifen also :
wie z.B. hier im Fall an einem Fahrradfahrer einfach vorbeifahren dürfte oder muss man da wie bei der gestrichelten Linie einen Abstand von 1,5m halten und außerorts 2m ?
1 Antwort
Auch hier gilt der Mindestabstand der StVO.
Zitat aus https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/verkehrsregeln/ueberholen/seitenabstand-fahrrad/
Das sagt die StVO zum seitlichen Abstand beim Überholen von Radfahrern
Der Mindestabstand zwischen Fahrrad und Auto ist in der StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. In § 5 heißt es, dass Kraftfahrzeuge beim Überholen innerorts 1,5 Meter Seitenabstand halten müssen – außerorts sind es mindestens zwei Meter.Dabei spielt es keine Rolle, ob der Radfahrer auf der Straße oder auf einem Radfahr- oder Schutzstreifen fährt.