An Fahrradstreifen vorbeifahren ohne 1,5m erlaubt?

1 Antwort

Auch hier gilt der Mindestabstand der StVO.

Zitat aus https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/verkehrsregeln/ueberholen/seitenabstand-fahrrad/

Das sagt die StVO zum seitlichen Abstand beim Überholen von Radfahrern
Der Mindestabstand zwischen Fahrrad und Auto ist in der StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. In § 5 heißt es, dass Kraftfahrzeuge beim Überholen innerorts 1,5 Meter Seitenabstand halten müssen – außerorts sind es mindestens zwei Meter.Dabei spielt es keine Rolle, ob der Radfahrer auf der Straße oder auf einem Radfahr- oder Schutzstreifen fährt.

Phoenix019 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 17:34

Vielen lieben Dank für deine Antwort !