Als Werkstudent Weihnachtsgeld?

2 Antworten

Weihnachtsgeld gibt es meist erst nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer. In der Regel nach 6 oder 12 Monaten.

Wenn euer Arbeitgeber seinen Azubis zu Weihnachten etwas mehr spendiert, ist das etwas anderes. Als Werkstudent bist du normalerweise befristet angestellt, also nach X Monaten wieder weg. Da wird nicht so viel investiert wie in einen Azubi, der dem Unternehmen ja noch lange erhalten bleiben soll.

Was die Gleichbehandlung angeht - was "Callidus" sagt, stimmt. Du kannst dich nur mit anderen Werkstudenten vergleichen.

Einen allgemeinen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Es zählt was im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Einzelvertrag geregelt ist.

Ich habe aber im Internet gelesen, dass ich wohl Recht dazu habe, wenn meine Kollegen die Vollzeit/Azubis sind diese Zahlungen erhalten.

Du spielst auf den Gleichbehandlungsgrundsatz an. Ja, den gibt es. Du bist aber nunmal weder ein normaler Vollzeitangestellter oder Azubi. Du bist Werkstudent. Dem Arbeitgeber dürfte es daher leicht fallen deine Andersbehandlung sachlich zu rechtfertigen. Schwieriger wäre es, wenn auch andere Werkstudenten da sind, die aber ein Weihnachtsgeld erhalten.

Im Einstellungsgespräch wurde das Thema bereits angesprochen und geklärt. Ich würde es daher nicht nochmal ansprechen. Es sei denn du hast irgendwas ganz besonderes geleistet für das du meinst, dass du eine besondere Zuwendung verdient hast.


Johnny54321 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 18:13

Naja es ist schon komisch finde ich, dass Auszubildene nach 2 Monaten im Betrieb Weihnachtsgeld erhalten und ich als einzige Person (die länger dort arbeitet) in der Abteilung nicht. Deshalb sehe ich das auch nicht als besondere Zuwendung, wenn man das gleiche erwartet wie andere Kollegen. Teilzeitkräfte die genauso viel in der Woche im Betrieb arbeiten kriegen diese Zahlung auch.

Callidus89  18.11.2024, 18:40
@Johnny54321

Du bist aber nicht im gleichen Anstellungsverhältnis wie die anderen. Du gehörst zu einer anderen Gruppe von Angestellten und darfst daher auch anders behandelt werden, wenn es sachlich begründet werden kann, was hier sicherlich leicht möglich ist.

Der Arbeitgeber könnte argumentieren "Den Azubis gebe ich Weihnachtsgeld, damit die motiviert sind die Ausbildung bei mir anzutreten und bis zum Schluss durchzuziehen.

Bei Werkstudenten machen ich das nicht. Weder muss ich um die werben, noch bleiben die besonders lange. Ich sag das auch gleich beim Einstellungsgespräch, damit keine falschen Hoffnungen entstehen."

Man achte darauf, dass in dieser Argumentation die Dauer der Zugehörigkeit keine Rolle spielt.

Aber frag deinen Chef ruhig. Wunder dich aber nicht, wenn deine Bitte verneint wird.

Johnny54321 
Beitragsersteller
 19.11.2024, 13:05
@Callidus89

Naja gut um Auszubildene muss man ja auch nicht werben. Kenne genug die viele Bewerbungen schreiben und nicht genommen werden. Und der Anreiz eine Ausbildung abzuschließen ist ja nunmal der Abschluss.

Aber nunja werde es wohl so hinnehmen.

Callidus89  19.11.2024, 13:14
@Johnny54321

Meine Argumentation war nur als Beispiel gemeint.

Wie dein Betrieb die Ungleichbehandlung von Festangestellten, Führungskräften, Leiharbeitern, Azubis, Werkstudenten, Praktikanten usw. rechtfertigt, weiß ich natürlich nicht.

Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es ziemlich leicht ist, es sachlich zu begründen.