Als Schweizer in Deutschland wohnen aber in der Schweiz arbeiten?

5 Antworten

"Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft genießen nach einem mit der Europäischen Union geschlossenen besonderen Abkommen eine Rechtsstellung, die ebenfalls derjenigen der Unionsbürger sehr ähnlich ist. Sie sind unmittelbar kraft dieses Abkommens berechtigt, sich in Deutschland aufzuhalten und erwerbstätig zu sein. Seit November 2020 ist die Aufenthaltsrechte und Dokumentationspflichten von Arbeitgebern bei Freizügigkeitsberechtigten und Schweizer Staatsangehörigen Verpflichtung von Schweizer Staatsangehörigen abgeschafft worden, in Deutschland bei einem längerfristigen Aufenthalt eine „Aufenthaltserlaubnis – CH“ zu beantragen. Sie können dies auf freiwilliger Basis nach wie vor tun. Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in einem anderen Staat wohnen und in Deutschland arbeiten, und die Schweizer Staatsangehörige sind, können auf freiwilliger Basis eine sogenannte Grenzgängerkarte beantragen, die ihr Recht, in Deutschland zu arbeiten, dokumentiert."

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/brexit-informationen-arbeitgeber.pdf?__blob=publicationFile&v=7

IOW du meldest dich ganz normal an deinem neuen Wohnort beim Einwohnermeldeamt an. Beim Finanzamt wird dich dein Arbeitgeber anmelden, weil die Einkommensteuer und die Kirchensteuer eh direkt vom Gehalt einbehalten werden. Dito Kranken- und Rentenversicherung. Um diesen Kram musst du dich nur kümmern, wenn du Selbstständig/Freiberufler/arbeitslos bist.

Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Alle Einkünfte (inländisch und ausländisch) unterliegen der Steuerpflicht in Deutschland.

Alles weitere regelt ein DBA.

Bei einem Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt in DE unterliegst du hier der unbeschränkten Steuerpflicht. In der Schweiz wärst du ggf. beschränkt steuerpflichtig.

Und wo das Ganze letztlich besteuert wird, hängt vom DBA ab.

Deutschland würde besteuern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Kein längerer Aufenthalt (also Du) als 183 Tage in der Schweiz im betroffenen Kalenderjahr
  • Vergütungen werden von einem Arbeitgeber gezahlt , der nicht in dem anderen Staat (also Schweiz) ansässig ist, und
  • die Vergütungen nicht von einer Betriebstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber in dem anderen Staat (Schweiz) hat.

Liegen die o.g. Voraussetzungen nicht vor, würde Deutschland deine Einkünfte aus der Schweiz steuerfrei stellen, weil die Schweiz zu besteuern hätte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig
Wohnort wäre im Wunderschönen Sachsen

Wie geht das? Jeden Tag 400 km hin und zurück fahren?

wäre wohl machbar, aber steuerlich extrem ungünstig;