Darf ich als Muslima mit einem Christen schreiben?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

NEIN

Du DARFST NICHT

NICHTS

NICHTS

NIcHTs

darfst du - ohne die ERrlaubnis Deiner Herren und Gebieter, der Männer, die dein Leben gem. Islam bestimmen!

Aber WENN du einen Mann fragst, der auf Dich ein Eigentums- oder Besitzrecht hat, ob Du das darfst , und er JA sagt, dann darfst Du!

... die Wahrscheinlichkeit ist allerdings gering:(


Esfahdhbdbd 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 22:06

Geht mein cousin

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CarlosMerida  13.08.2024, 22:29
@Esfahdhbdbd

"Zur NOt" ...wenn Du keine Brüder, Onkels, Väter, Großväter hast: Dann JA - sonst nein!

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Es kommt drauf an, wie man Sure 17,32 interpretiert. Die Ultrakonservativen sagen, dass bereits das Schreiben haram ist. Andere sagen, dass dies erst bei einer Berührung haram sei.

Eine Muslima darf laut überwiegender Auffassung keinen Nichtmuslim heiraten, während Muslime auch Christinnen heiraten dürfen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe#Ehen_mit_Nichtmuslimen


Esfahdhbdbd 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 20:20

Aber es geht ja nicht uns heiraten aber so wıe du meinst İst es okay zsm zu sein wenn Ich ihn nicht so berüre

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BelfastChild  13.08.2024, 20:21
@Esfahdhbdbd

Ich sage, dass das Schreiben in Ordnung geht. Aber schau:

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)

Siehe auch:

Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101

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Das geht immer.

Erst wenn einer oder ihr Beide Euren Glauben vor Eueren menschlichen Lebensinhalt stellt, dann geht es nicht mehr.


Esfahdhbdbd 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 20:21

Ah okay danke

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