Als Bw-Soldat in einer Partei?

8 Antworten

Von Experte ponter bestätigt

Entsprechend des Leitbildes, dass der Soldat "Bürger in Uniform" sein soll, ist ein politisches Engagement sogar sehr erwünscht. Parteimitgliedschaften sollten sich auf die bekannten demokratischen Parteien beschränken.

Bei mir in der Einheit war z.B. ein Offizier, der war am Standort für die SPD im Gemeinderat.

Natürlich hast Du nichts zu befürchten. Wahrscheinlich weiss sogar niemand etwas über Deine Parteimitgliedschaft und Deine Veranstaltungsbesuche.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Solange die Partei nicht verboten ist, ist das keinerlei Problem.


Benny521 
Beitragsersteller
 23.04.2021, 16:11

Also Parteien wie die NPD oder AfD die zwar noch erlaubt sind aber kritisch vom Verfassungsschutz beobachtet werden eher "Vermeiden"?Sollte man so oder so ;)

Was ist aber mit Parteien die grundlegend erlaubt sind aber einfach gegen die Bundeswehr sind wie jetzt einfach mal DieLinke? Auch wenn das eigene Meinungsbild nicht komplett mit der Partei Übereinstimmt?

Ansonsten macht es Sinn das man nicht in einer Nachfolge Organisation ist wie RAF oder Pegida/Combat 18.

Daher danke für deine Antwort.

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Bearman1974  23.04.2021, 16:14
@Benny521

Man wird ja m.W. schon überprüft als Rekrut und ich kann mir schon vorstellen das sich das nicht so positiv auswirkt wenn man in so einer Partei ist. Auch wenn offiziell erlaubt werden dann vielleicht andere Gründe vorgeschoben wieso man die Person dann nicht möchte oder generell die Gesinnung in Frage gestellt.

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Benny521 
Beitragsersteller
 23.04.2021, 16:15
@Bearman1974

Allright danke dir ^^ dann muss ich ja eigentlich als SPDler nix befürchten 😁

Beste Grüße und bleib gesund.

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Bearman1974  23.04.2021, 16:16
@Benny521

Nein, mußt nichts befürchten. Ein Verwandter ist bei der BW und sehr aktives CDU Mitglied, hat sogar einen Posten innerhalb der Partei und das wird sogar eher anerkannt bei der BW.

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Ja, natürlich.

Nur eben nicht im Dienst. - Du musst beides trennen.

Darf ich Mitglied einer Partei sein?

Ja, bei jeder verfassunggemäßen Partei

und Tätigkeiten im Namen der Partei ausüben?

Ja, wenn dir die Tätigkeit von deinem Dienstherren genehmigt wird.


Benny521 
Beitragsersteller
 23.04.2021, 16:06

Gibt es irgendein Beispiele was mein Dienstherr verbieten würde? Habe bei Tätigkeiten an sowas gedacht wie Flyer verteilen oder Plakate im Ort aufhängen ^^

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wiki01  23.04.2021, 16:51
@Benny521
Flyer verteilen oder Plakate im Ort aufhängen

Das ist sicher kein Problem. Einer Genehmigung bedarf es, sich als Bürgermeister (Beispiel) aufstellen zu lassen.

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Picea007xyz  10.06.2021, 18:16
@Benny521

in ziviler Kleidung in deiner Freizeit darfst Du das sicher immer.

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