Als Anwärter entlassen werden, möglich?
Wir haben hier im Finanzamt einen Anwärter, der in Praxis zurzeit auf 3 Punkten steht.
Er macht irgendwie nichts. Auch im FTA I und FTA II/1 in der Schule
ist er immer unter fünf Punkten gelandet. Wieso werden solche Anwärter nicht wegen schlechter Leistungen entlassen?
5 Antworten
§ 23 Abs. 4 Beamtenstatusgesetz ist hier maßgebend. Demnach können Anwärter (Beamte auf Widerruf) jederzeit Entlassen werden. Allerdings gilt dies mit der Einschränkung, dass die Möglichkeit zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes und der Prüfungen gegeben werden soll. Im Ergebnis ist also eine Entlassung nur möglich, wenn ernstliche Zweifel am Erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes bestehen. Der Dienstherr muss also darlegen, warum er es für wahrscheinlich hält, dass der Anwärter auch zukünftig keinen Erfolg hat. In der Praxis werden meist Gespräche geführt und „Möglichkeiten der Abhilfe“ gesucht (z.B. Nachhilfe, Umsetzung in anderes Sachgebiet). Wenn sich auch hier nichts ändert, wäre die Entlassung eines Beamten auf Widerruf möglich.
Solange er einfach 'nur schlecht' ist, wird solchen Leuten in aller Regel die Möglichkeit gegeben ihre Ausbildung zu absolvieren.
Eine Entlassung beim Beamten auf Widerruf ist zwar möglich, erfolgt aber in aller Regel nicht ohne dass da ein wirklicher Verstoß gegen die Pflichten vorläge.
Ich würde mich als Ausbildungsleitung mal mit der Person zusammensetzen und ihr ggf. nahelegen abzubrechen, wenn es wirklich GAR NICHT passt. Wenn die Person sich allerdings bemüht, würde ich mal schauen, ob das Praxisproblem nicht auch an den Ausbildern liegt.
ich hab auch beim Finanzamt studiert und da war die Anleitung in der Praxis ziemlich mies und die Leute schlicht 'komischt'.
In der vorherigen Ausbildungsstation gab es 8 Punkte bei ihm. Aber wohl eher nur aus Mitleid, weil er so ein "netter" Kerl sei.
Das kann sein. Ich mache hier in Brandenburg die Ausbildung und höre von Mitschülern, dass die in ihren Ämtern teilweise behandelt werden, als wären sie lästige Störenfriede, die bloß ja nicht mit Fragen nerven sollen. Im FA Berlin-Neukölln bekommen Anwärter maximal 8 Punkte. Das ist dort quasi schon ein sehr gut.
Eine Kündigung eines Beamten auf Widerruf ist zwar möglich, jedoch ist dem Anwärter grundsätzlich zu ermöglichen seine Ausbildung zu machen.
In der Regel wird man dem Anwärter nahe legen abzubrechen, denn das ist weniger Aufwendig. Oftmals werden diese Personen am Ende einfach nur nicht übernommen.
Jedoch ist es natürlich möglich den jeweiligen Anwärter zu kündigen, dafür muss aber Theorie und Praxis komplett mies laufen.
Ist jeweils unter 5 Punkte (Theorie und Praxis) nicht komplett mies?
Die Prüfungsordnung sieht sicher eine Zwischenprüfung vor - wird die nicht bestanden, wird der Beamtenanwärter entlassen
dann müsste man mal in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des passenden Bundeslandes nachsehen
hab ich. Ein Beamter auf Widerruf kann theoretisch immer entlassen werden. Jedoch hat er das Recht auf Beendigung der Ausbildung.
Bei mir war das so:
Azubi, man hofft halt, dass ers schafft.
Nach verkacken nach verkacken war noch ein halbes Jahr möglich und dann noch ne Prüfung
In Bayern kenne ich tatsächlich Fälle, da wurde nach dem FTA (Fachtheoretischen Ausbildungabschnitt) II/1 Anwärter entlassen, die erneut unter 5 Punkten gelandet sind, weil Zweifel am Bestehen gegeben waren. Aber hier in Brandenburg offenbar nicht.