Als Anwärter entlassen werden, möglich?

5 Antworten

§ 23 Abs. 4 Beamtenstatusgesetz ist hier maßgebend. Demnach können Anwärter (Beamte auf Widerruf) jederzeit Entlassen werden. Allerdings gilt dies mit der Einschränkung, dass die Möglichkeit zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes und der Prüfungen gegeben werden soll. Im Ergebnis ist also eine Entlassung nur möglich, wenn ernstliche Zweifel am Erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes bestehen. Der Dienstherr muss also darlegen, warum er es für wahrscheinlich hält, dass der Anwärter auch zukünftig keinen Erfolg hat. In der Praxis werden meist Gespräche geführt und „Möglichkeiten der Abhilfe“ gesucht (z.B. Nachhilfe, Umsetzung in anderes Sachgebiet). Wenn sich auch hier nichts ändert, wäre die Entlassung eines Beamten auf Widerruf möglich.


Parjana1 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 08:40

In Bayern kenne ich tatsächlich Fälle, da wurde nach dem FTA (Fachtheoretischen Ausbildungabschnitt) II/1 Anwärter entlassen, die erneut unter 5 Punkten gelandet sind, weil Zweifel am Bestehen gegeben waren. Aber hier in Brandenburg offenbar nicht.

ich500  13.10.2024, 08:41
@Parjana1

Manche Personalämter scheuen eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Parjana1 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 08:43
@ich500

naja aber wie wahrscheinlich ist es, dass Anwärter, die die beiden ersten Fachtheorie-Abschnitte nicht bestanden haben, plötzlich die Laufbahnprüfung bestehen?Das baut ja irgendwie alles aufeinander auf.

Solange er einfach 'nur schlecht' ist, wird solchen Leuten in aller Regel die Möglichkeit gegeben ihre Ausbildung zu absolvieren.

Eine Entlassung beim Beamten auf Widerruf ist zwar möglich, erfolgt aber in aller Regel nicht ohne dass da ein wirklicher Verstoß gegen die Pflichten vorläge.

Ich würde mich als Ausbildungsleitung mal mit der Person zusammensetzen und ihr ggf. nahelegen abzubrechen, wenn es wirklich GAR NICHT passt. Wenn die Person sich allerdings bemüht, würde ich mal schauen, ob das Praxisproblem nicht auch an den Ausbildern liegt.

ich hab auch beim Finanzamt studiert und da war die Anleitung in der Praxis ziemlich mies und die Leute schlicht 'komischt'.


Parjana1 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 10:41

In der vorherigen Ausbildungsstation gab es 8 Punkte bei ihm. Aber wohl eher nur aus Mitleid, weil er so ein "netter" Kerl sei.

Parjana1 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 10:31

Das kann sein. Ich mache hier in Brandenburg die Ausbildung und höre von Mitschülern, dass die in ihren Ämtern teilweise behandelt werden, als wären sie lästige Störenfriede, die bloß ja nicht mit Fragen nerven sollen. Im FA Berlin-Neukölln bekommen Anwärter maximal 8 Punkte. Das ist dort quasi schon ein sehr gut.

Eine Kündigung eines Beamten auf Widerruf ist zwar möglich, jedoch ist dem Anwärter grundsätzlich zu ermöglichen seine Ausbildung zu machen.

In der Regel wird man dem Anwärter nahe legen abzubrechen, denn das ist weniger Aufwendig. Oftmals werden diese Personen am Ende einfach nur nicht übernommen.

Jedoch ist es natürlich möglich den jeweiligen Anwärter zu kündigen, dafür muss aber Theorie und Praxis komplett mies laufen.


Parjana1 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 09:49

Ist jeweils unter 5 Punkte (Theorie und Praxis) nicht komplett mies?

Parjana1 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 10:02
@anTTraXX

Was verstehst du dann unter komplett mies laufen?

Die Prüfungsordnung sieht sicher eine Zwischenprüfung vor - wird die nicht bestanden, wird der Beamtenanwärter entlassen


Parjana1 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 08:29

nur im gehobenen Dienst.

frodobeutlin100  13.10.2024, 08:30
@Parjana1

dann müsste man mal in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des passenden Bundeslandes nachsehen

Parjana1 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 08:32
@frodobeutlin100

hab ich. Ein Beamter auf Widerruf kann theoretisch immer entlassen werden. Jedoch hat er das Recht auf Beendigung der Ausbildung.

Bei mir war das so:

Azubi, man hofft halt, dass ers schafft.

Nach verkacken nach verkacken war noch ein halbes Jahr möglich und dann noch ne Prüfung