Praxisnote im Finanzamt entscheidend
Stimmt es, dass wenn man die Laufbahnprüfung bestanden hat, aber insgesamt mangelhafte praktische Leistungen hat, dass man dann nicht übernommen wird, obwohl Praxis nur ein kleinen Teil der Abschlussnote ausmacht?
1 Antwort
Kommt halt immer auf die Einstellungsbehörde an.
Bei uns wäre dies u.U. ein Ausschlusskriterium (Das merkt man auch daran, dass unsere Finanzbehörde die Leute dann gerne mal zum Gespräch einlädt, auch wenn nur die Praxis das Thema ist). Das Gleiche gilt natürlich aber auch, wenn es die Theorie betrifft.
Irgendwie ist das aber auch verständlich: Nach der Ausbildung bist du in einem FA eingesetzt in der Praxis.
Bei 3 Punkten muss schon durchaus mehr als das Nötigste fehlen, um den Ansprüchen gerecht zu werden (ein gewissen "Grundgerüst" sollte man am Ende der Ausbildung durchaus haben, auf das man nach und nach aufbauen kann.
Es kommt halt auch auf die Person an, wie schnell sie lernt und sich entwickelt. Aber tendenziell werden die Einstellungsbehörden sich schwer damit tun, um so jemanden anschließend zu übernehmen.
Das heißt es gibt ein Gespräch mit der Einstellungsbehörde, in der man sich dann erklären muss, wie es zu der schlechten Leistung gekommen ist und wie man das beheben will?
So kenne ich das.
Das muss aber auch zu einem entsprechend früheren Zeitpunkt passieren und nicht erst ganz zum Ende der Ausbildung, wo du schon die meisten Beurteilungen/Noten erhalten hast.
iIm letzteren Fall läuft es meist drauf hinaus, dass sie dich dann evtl. sogar drauf hinweisen, dass du nicht übernommen wirst - Da bringt es natürlich nichts zu fragen, "was man da ändern kann".
Also die erwarten mindestens die Praxisnote ausreichend?