Alleine zum Elternsprechtag?

2 Antworten

Wusste nicht, was das bringen soll.

Ich unterstelle mal, dass du Schüler bist und es einen Tag gibt, an dem die Lehrer mit Eltern sprechen können.

Sicherlich geht das irgendwie, aber du hast doch sonst jederzeit die Möglichkeit Termine mit deinen Lehrern auszumachen.

Im theoretischen schon, in der Praxis eigentlich auch. Da du mit 18 deine eigenen Interessen vertreten kannst und auch selbst für dich zuständig bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – War da auch Mal und arbeite dort.

nadja889  17.11.2022, 12:25

also kann er mit 18 für sich selbst sorgen und wirtschaftlich aufkommen? ich denke nicht. es heißt nun mal elternsprechtag, da die eltern ein recht haben sich über den leistungsstand zu informieren u. dafür ist der dieses event nun mal da

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girlmits  17.11.2022, 12:28
@nadja889

Mit 18 kann man dies im Grunde genommen, also ja könnte man, der Fs vielleicht nicht, aber ansonsten ja. Mit 18 kann er der Schule auch die Kontaktdaten und ähnliches entfernen lassen und seine eigenen eintragen lassen. Mein Cousine hat das genauso gemacht, nicht reden, sondern recherchieren wäre angesagt :)

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Xearox  17.11.2022, 12:47
@nadja889
da die eltern ein recht haben sich über den leistungsstand zu informieren

Mit dem 18. Geburtstag des "Kindes" vertilgt dieses Recht.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/rechte-von-schuelern/informationsrecht-schueler

Lehrer sind verpflichtet, auch den Eltern ihrer minderjährigen Schüler über Noten und schulisches Verhalten Auskunft zu geben [...]
Aber: Mit der Volljährigkeit des Schülers erlöschen grundsätzlich die Informationsrechte der Eltern. Dennoch kann die Schule unterstellen, dass du damit einverstanden bist, dass deinen Eltern auch nach dem 18. Geburtstag weiterhin Auskünfte erteilt werden, solange du nicht ausdrücklich widersprichst.

Wenn der Schüler der Schule verbietet, den Eltern irgendwas zu erzählen, darf die Schule es nicht mehr.

Außer:

Bei wichtigen besonderen Vorkommnissen muss bzw. soll die Schule die Eltern volljähriger Schüler unter 21 Jahren sogar über wichtige schulische Sachverhalte informieren. Das ist z. B. der Fall bei Nichtversetzung, Nichtzulassung zu einer Abschlussprüfung und ihr Nichtbestehen oder Schulausschluss. Im Allgemeinen ist vorgesehen, dass die Schule den Schüler vorab darüber informiert, wenn und welche Auskünfte den Eltern erteilt werden.
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nadja889  19.11.2022, 10:37
@girlmits

kann sie ja, ändert nichts an der tatsache das die eltern sich selbst ihre infos holen können beim lehrer

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girlmits  19.11.2022, 11:36
@nadja889

Nein, das kann er/sie selbst entscheiden, ob diese Infos weiter gegeben werden dürfen.

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