Kann man seine Akten von der Polizei löschen lassen?

5 Antworten

Nein.

Sie werden i.d.R. 10 Jahre nach dem letzten Eintrag automatisch gelöscht. Hast du also 3 Einträge, der erste ist 20 Jahre alt, der zweite 14 Jahre und der dritte 8 Jahre, stehen alle noch drin.

Da diese Regelungen Gesetzeskraft haben, wäre es sinnlos, die Löschung zu beantragen.

Allerdings kannst du um Auskunft über die dich betreffenden gespeicherten Daten bitten. Bei Falscheintragungen könntest du die Löschung beantragen.


Winkler123  04.10.2019, 05:20

Was heißt "i.d.R. - In der Regel", also gibt es doch Ausnahmen von der automatischen Löschung ?

Es wäre doch ungerecht, wenn ältere Einträge drin bleiben, nur weil es noch einen unter der Frist gibt.

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furbo  04.10.2019, 06:19
@Winkler123
Was heißt "i.d.R. 

Es gibt bei Jugendlichen auch andere Fristen. Auch habe ich nicht jedes Polizeigesetz Deutschlands im Kopf, vielleicht gibt es hier und da auch andere Fristen. Deshalb i.d.R.

Es wäre doch ungerecht, wenn ältere Einträge drin bleiben,

Sage das dem Gesetzgeber.

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Es sind gesetzliche Löschfristen, die eingehalten werden, aber nicht zwingend.

Solltest Du durch die Datenhaltung nach Abschluß eines Verfahrens und Unschuld noch immer

Nachteile haben,

könnte eine Sperrung der Daten helfen.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Dir geht es um Löschen von Daten in Polizeidatenbanken über Anzeigen? Was soll (dir) das bringen? Jede Anzeige gegen dich, auf Grund derer ein Emittlungsverfahren eröffnet, und eingestellt wurde, landet im "Staatsanwaltlichen Verfahrensregister". Da kannst du nichts löschen lassen, weil dieses Register genau den Zweck hat, nicht verurteilte Verfahren aufzulisten. Damit kann man nämlich Serientätern schön auf die Spur kommen, die bisher immer Glück bei den Einstellungen hatten.


Winkler123  04.10.2019, 05:31

Das würde ich aber im Sinne eines "guten Datenschutzes" für sehr bedenklich halten. Schließlich kann jeder jeden anzeigen; eben auch zu unrecht. Dann kursieren "schlechte Daten" über jemanden, die nichts mit der Realität zu tun haben.

Falls es dann mal wieder eine Anzeige für denjenigen gibt, wo man sich nicht sicher ist, ob etwas dran ist, bin ich sicher, dass diese vorangegangenen "falschen Daten" den Angezeigten in einem schlechteren Licht dastehen lassen, als wenn keine negativen Daten ersichtlich wären. Wenn das so ist, und ich bin mir eben nicht sicher ob der Bürger gegenüber solchen Vorgängen ohne Einflussmöglichkeit gegenübersteht, halte ich das für sehr bedenklch ...

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Einträge innerhalb des Polizeicomputers über Ermittlungen die NICHT zu einem Gerichtsprozeß geführt haben, kannst du durch Beauftragung eines Rechtsanwaltes (am Besten Fachanwalt für Strafrecht) löschen lassen.


furbo  03.10.2019, 11:34
Einträge innerhalb des Polizeicomputers über Ermittlungen die NICHT zu einem Gerichtsprozeß geführt haben

Diese Behauptung halte ich für sehr gewagt. Also Einstellungen nach 153 StPO ff, Strafbefehlsverfahren oder JGG-Verfahren werden nicht aufgenommen?

kannst du durch Beauftragung eines Rechtsanwaltes (am Besten Fachanwalt für Strafrecht) löschen lassen

Das ist definitiv kein Fall für das Strafrecht. Wenn schon, dann sollte ein Verwaltungsrechtler beauftragt werden.

Da aber die Einträge gesetzlich legitimiert sind, besteht nur dann eine Chance auf Löschung, wenn diese nachweislich falsch sind. Anderenfalls bleiben die drin, mit oder ohne Anwalt. Wie dem auch sei, der RA bekommt sein Geld, so oder so.

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Winkler123  04.10.2019, 05:09
@furbo

Woher hast du deine Informationen ? Bist du Volljurist ? Es geht letztlich um Datenschutz und Schutz des Leumunds einer Person, gegen die zu Unrecht strafrechtliche Ermittlungen geführt wurden, was sich dadurch herausgestellt hat, dass es über Jahre zu keiner Anklage durch die Staatsanwaltschaft gereicht hat.

Es geht um Einträge, die sich lediglich auf strafrechtliche Ermittlungen beziehen, die eben NICHT zu einem wie auch immer gearteten "Verfahren" geführt haben.

Deine Angabe, ein Rechtsanwalt würde einen Auftrag zur Löschung einer Eintragung annehmen, die von vornherein klar aussichtslos ist (was er qua seiner Tätigkeit wissen muß) und dürfe dafür (also für eine wissentlich sinnlose Tätigkeit) auch noch zurecht Geld kassieren, halte ich wiederum für sehr gewagt …

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furbo  04.10.2019, 06:44
@Winkler123
Woher hast du deine Informationen ? Bist du Volljurist ? 

Um zu wissen, was im Polizeicomputer steht, muss man kein Jurist sein. Deine Antwort geht davon aus, dass der Polizeicomputer ausschließlich Verfahren enthält, die durch ein im HV gefälltes Urteil beendet wurden. Das ist einfach nur falsch.

Übrigens haben die polizeilichen Datenbanken auch ganz andere Zielrichtungen als die des BZR.

Man muss kein Jurist sein, um zu wissen, was im Polizeicomputer steht. Für jeden wäre es einfach, zu erfahren, was im Polizeicomputer gespeichert ist. Einfach Google befragen, z.B. mit dem Suchbegriff "Inpol neu".

Dass für Löschanträge besser wäre, einen Verwaltungsrechtler als einen Strafrechtler zu beauftragen, liegt in der Natur der Sache. Das Polizeigesetz ist Verwaltungs- und kein Strafrecht.

Deine Angabe, ein Rechtsanwalt würde einen Auftrag zur Löschung einer Eintragung annehmen, die von vornherein klar aussichtslos ist ...und dürfe dafür ...auch noch zurecht Geld kassieren, halte ich wiederum für sehr gewagt …

Ein Rechtsanwalt ist ein Dienstleister. Er macht was sein Klient von ihm verlangt. Er kann seinen Klienten über die Erfolgsaussicht beraten, wenn dieser aber dennoch meint, gegen irgendwas zu klagen, dann macht der RA das. Er bekommt sein Honorar für die Leistung, nicht für deren Erfolg.

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Abdullah116 
Beitragsersteller
 03.10.2019, 03:41

sie meinen, die Anzeigen, die eingestellt wurden

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wiki01  03.10.2019, 06:53
@Abdullah116

Eröffnete Ermittlungsverfahren, die eingestellt wurden, sind nicht nur in Polizeidatenbanken. Es nützt also nichts, diese löschen zu lassen.

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Winkler123  04.10.2019, 05:13
@Abdullah116

Genau. Die Ermittlungen die aufgrund einer Anzeige eingeleitet wurden aber zu nichts geführt haben (Also zu keiner Anklage durch die Staatsanwaltschaft / durchgeführter Gerichtsprozess.

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Winkler123  04.10.2019, 05:18
@wiki01

Wieso soll es nichts nützen auf Wiederherstellung des zurecht vorhandenen "sauberen Leumunds" zu bestehen ? Was heißt hier "nur" ? Es sollte jemandem mit "weißer Weste" nicht egal sein, wenn im Polizeicomputer Angaben kursieren, die ihn zu Unrecht kriminell erscheinen lassen. Wenn diese Person nämlich mal selbst eine Anzeige aufgiebt, kann der anzeigeaufnehmende Polizeibeamte das (meines Erachtens) sehen, und guckt ihn dann zu Unrecht komisch an, weil er ein komplett falsches Bild von ihm bekommt ...

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Winkler123  04.10.2019, 05:35
@wiki01

Dann muß man eben beantragen, dass alle Daten, die sich im Nachgang als zu Unrecht eingestellt erwiesen haben, gelöscht werden.

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Deine Daten werden nach den Vorgaben des Datenschutzes automatisch gelöscht, vernichtet. So wünschenswert dir auch eine Initiativlöschung erscheinen mag; da kannst du nichts machen ; - )


Winkler123  04.10.2019, 05:11

Das ist falsch. Auch zu Unrecht erfolgte "erkennungsdienstliche Maßmahmen" werden gelöscht, allerdings nur auf Antrag. Die Annahme, dass alles automatisch geschieht, halte ich für naiv ...

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Still  04.10.2019, 07:34
@Winkler123

Zu Unrecht? Also widerrechtlich? Dann gibt es doch ein Verfahren bei dessen Abschluss die Vernichtung entschieden und ausgeführt wird!

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Winkler123  05.10.2019, 22:16
@Still

" Zu Unrecht " stellt sich möglicherweise erst im Nachgang raus. Im Moment der erkennungsdienstlichen Maßnahme war es Zurecht, darum geht`s. Von widerrechtlich kann hier also im Moment der Maßnahme natürlich keine Rede sein ...

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Still  06.10.2019, 08:22
@Winkler123

Die Fingerabdrücke nach § 81b StPO, 1. Alternative, werden nur für das anstehende Verfahren erhoben und müssen danach vernichtet werden. Eine entsprechende Belehrung wird vom Probanden unterzeichnet. Nur wenn sich eine kriminelle Karriere abzeichnet, können die Unterlagen nach der 2. Alternative gespeichert werden.

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