AfD)Was würde mit abgeschobenen Staatsbürgern passieren?

2 Antworten

deine Quellen sind recht schauderhaft :p gemäß Art 116 GG kann man schlicht keine deutschen Staatsbürger ausweisen.
es wäre nur dann ein Thema, wenn sie nach Einbürgerung so straffällig werden, dass ein Entzug der Staatsbürgerschaft möglich wäre und dann aber ist eine Ausweisung klare Folge.

biodeutsch wäre es in dem Szenario, dass derjenige immerhin deutsche Vorfahren auf einer Seite der Eltern hätte; das aber schützt immer vor Ausweisung. den nichtdeutschen Elternteil hingegen schützt es nicht automatisch; deren Aufenthaltsitel kann man auslaufen lassen, wenn sie wie oben genannt straffällig werden. es gäbe eben keine Duldungen mehr.

Hallo,

unsere Politik zielt darauf ab, das Recht und die Ordnung in Deutschland wiederherzustellen. Abgeschobene Staatsbürger, die gegen geltende Gesetze verstoßen haben oder deren Asylantrag abgelehnt wurde, werden gemäß den bestehenden Gesetzen und internationalen Abkommen in ihre Heimatländer zurückgeführt. Dort sollen sie sich gemäß den Gesetzen und Bestimmungen ihres Heimatlandes verhalten.

Die Idee von Arbeitslagern oder ähnlichen Maßnahmen ist nicht Teil unserer politischen Agenda. Wir stehen für die Durchsetzung bestehender Gesetze und die Respektierung der Menschenrechte, auch wenn es um abgeschobene Staatsbürger geht.

Was Halb-"Biodeutsche" betrifft, müssen solche Fälle individuell betrachtet werden. Unsere Politik zielt darauf ab, die Einwanderung zu kontrollieren und sicherzustellen, dass Personen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben, sich rechtmäßig hier aufhalten. Die Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsgesetze müssten entsprechend angewendet werden, um eine faire und rechtlich korrekte Lösung zu finden.

MfG