Abzweigung Kindergeld, Nachzahlung wie viel nun?
Hallo Leute,
Ich habe heute von der Familienkasse die Bewilligung meiner Abzweigung des Kindergeldes erhalten. Demnach steht mir ab September 2019 ein Abzweigungsbetrag von 213,25 Euro monatlich zu.
Weiterhin steht in dem Brief, dass ich also von September bis Oktober einen Nachzahlungsbetrag von 470 Euro ergibt, der sich wie folgt aufteilt : ich 426,50€ und meine Mutter 43,50.
So und nun zu meiner Frage : auf der Rückseite ganz oben Steht der Text, den ich nicht ganz verstehe. (Bild ist angefügt)
Bekomme ich nun den Nachzahlungsbetrag der auf der Vorderseite steht, oder versteh ich das richtig dass der Betrag den ich voll alg bekommen habe mir von der Nachzahlung abgezogen wurde und ich nur 60 Euro erhalte?
PS und ja ich gebe gerne zu dass ich manchmal meine probleme habe diese schreiben von Behörden richtig zu deuten 😂
1 Antwort
Das ist eine Information von der Familienkasse, dass das Jobcenter wegen Vorleistungen für dich einen Erstattungsantrag gestellt hat und von der Nachzahlung nun nur noch 60 € übrig sind die an dich ausgezahlt bzw.überwiesen werden.
Wie viele Kinder erfüllen denn die Voraussetzungen fürs Kindergeld ?
Für das 1 und 2 Kind gibt es derzeit jeweils 204 € Kindergeld, für das 3 Kind 210 € und ab dem 4 und jedes weitere Kind dann jeweils 235 €.
Angenommen ihr würdet mit dir 6 Kinder sein und es würden alle Anspruch auf Kindergeld haben, dann würde bei einem Abzweigungsantrag dein Anspruch als erst oder zweitgeborenes Kind nicht bei 204 € liegen, der würde dann aus dem Durchschnitt ermittelt.
204 € + 204 € + 210 € + 235 € + 235 € + 235 € = 1323 € : 6 Kinder = 220,50 € Kindergeld für dich.
Da käme man also auch nicht auf die 470 €.
Wenn du also alleine wohnst und von deinen Eltern keinen Unterhalt bekommst, dann würde ich vorsorglich einen schriftlichen Widerspruch einlegen und da einmal nachfragen warum dein Anspruch bei 470 €, also jeweils 235 € pro Monat liegt, obwohl dir als ältestes Kind nur 204 € zustehen würden.
Und warum von dieser Nachzahlung 43,50 € an deine Mutter gehen, obwohl du keinen Unterhalt bekommst.
Ist das deine Erstausbildung, wenn ja, hast du schon BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragt, was verdienst du Brutto und was bekommst du Netto Vergütung aufs Konto, wohnst du alleine, wenn ja, was zahlst du für deine Warmmiete ohne Abschlag für den normalen Haushaltsstrom und musst du im Monat für berufsbedingt notwendige Aufwendungen mehr als 70 € zahlen, also z.B. für Fahrkosten ?
Du wohnst alleine ?
Bist du min.das 4 Kind das die Voraussetzungen auf Kindergeld erfüllt, denn sonst käme man ja nicht auf diese 470 € für 2 Monate ?
Wenn du alleine wohnst, dann verstehe ich nicht warum da 43,50 € an deine Mutter gehen ?
Denn wenn du nicht mehr bei einem Elternteil wohnst und nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst, dann stünde dir das volle Kindergeld zu.