Abzweigung Kindergeld, Nachzahlung wie viel nun?

1 Antwort

Das ist eine Information von der Familienkasse, dass das Jobcenter wegen Vorleistungen für dich einen Erstattungsantrag gestellt hat und von der Nachzahlung nun nur noch 60 € übrig sind die an dich ausgezahlt bzw.überwiesen werden.


isomatte  24.10.2019, 19:06

Du wohnst alleine ?

Bist du min.das 4 Kind das die Voraussetzungen auf Kindergeld erfüllt, denn sonst käme man ja nicht auf diese 470 € für 2 Monate ?

Wenn du alleine wohnst, dann verstehe ich nicht warum da 43,50 € an deine Mutter gehen ?

Denn wenn du nicht mehr bei einem Elternteil wohnst und nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst, dann stünde dir das volle Kindergeld zu.

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Flori2204 
Fragesteller
 24.10.2019, 19:10
@isomatte

Da hab ich mich auch gewundert vor allem wie das mit den 43,50 an meine Mutter zustande kommt. Ja wohne alleine, und bin von allen Kindern der erst geborene. Wie gesagt, Blick da nicht so ganz durch

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isomatte  24.10.2019, 19:25
@Flori2204

Wie viele Kinder erfüllen denn die Voraussetzungen fürs Kindergeld ?

Für das 1 und 2 Kind gibt es derzeit jeweils 204 € Kindergeld, für das 3 Kind 210 € und ab dem 4 und jedes weitere Kind dann jeweils 235 €.

Angenommen ihr würdet mit dir 6 Kinder sein und es würden alle Anspruch auf Kindergeld haben, dann würde bei einem Abzweigungsantrag dein Anspruch als erst oder zweitgeborenes Kind nicht bei 204 € liegen, der würde dann aus dem Durchschnitt ermittelt.

204 € + 204 € + 210 € + 235 € + 235 € + 235 € = 1323 € : 6 Kinder = 220,50 € Kindergeld für dich.

Da käme man also auch nicht auf die 470 €.

Wenn du also alleine wohnst und von deinen Eltern keinen Unterhalt bekommst, dann würde ich vorsorglich einen schriftlichen Widerspruch einlegen und da einmal nachfragen warum dein Anspruch bei 470 €, also jeweils 235 € pro Monat liegt, obwohl dir als ältestes Kind nur 204 € zustehen würden.

Und warum von dieser Nachzahlung 43,50 € an deine Mutter gehen, obwohl du keinen Unterhalt bekommst.

Ist das deine Erstausbildung, wenn ja, hast du schon BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragt, was verdienst du Brutto und was bekommst du Netto Vergütung aufs Konto, wohnst du alleine, wenn ja, was zahlst du für deine Warmmiete ohne Abschlag für den normalen Haushaltsstrom und musst du im Monat für berufsbedingt notwendige Aufwendungen mehr als 70 € zahlen, also z.B. für Fahrkosten ?

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