Abtreibung für Minderjährige?

6 Antworten

In einer Schwangerschaftkonfliktsituation ist in jedem Alter keine Option leicht und jede Entscheidung schwer zu treffen. Dann wäre es gut, auch die Eltern schnellstmöglich mit ins Boot zu holen und hoffentlich in der Familie oder im Freundeskreis moralische Unterstützung zu finden.

Viele junge Frauen haben Angst davor, ihrer Mutter oder ihren Eltern zu erzählen, dass sie schwanger sind. Die meisten, die sich ihrer Mutter oder ihrem Vater anvertrauen, erfahren Unterstützung – oft viel mehr, als sie zunächst gedacht haben. Meist ist die Reaktion gar nicht so "schrecklich" wie befürchtet.

Auch Eltern waren mal jung und naiv und vielleicht sogar ein bisschen leichtsinnig. Nach dem ersten Schock - sicherlich haben sie sich etwas anderes für ihre Tochter gewünscht - wollen sie bestimmt nur ihr helfen, sie schützen und unterstützen und nicht ihre Zukunft durch eine sehr frühe Mutterschaft gefährdet sehen. Da ist auch von elterlicher Seite der Gedanke an eine Abtreibung naheliegend - wenn das Mädchen dies denn auch möchte.

Frauen unter 18 Jahre dürfen einen Schwangerschaftsabbruch aber auch ohne Wissen bzw. Einwilligung der Eltern durchführen lassen, wenn die nötige geistige Reife gegeben ist. Die nötige geistige Reife wird im Allgemeinen ab 16 vorausgesetzt.

Wenn ein Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren alt ist, wird der Arzt vielleicht die Zustimmung der Eltern oder zumindest von einem Elternteil für den Schwangerschaftsabbruch einholen wollen. 

Letztendlich entscheidet also der Arzt, ob eine Minderjährige nach ihrer Einsichtsfähigkeit die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag.

Denn für die Wirksamkeit der Einwilligung zu einer Behandlung kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“. 

Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägungvornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden. Nach herrschender Meinung ist aber davon auszugehen, dass Minderjährige unter 14 Jahren nur in Ausnahmefällen bereits einwilligungsfähig sind.

Wenn deine Freundin einen Schwangerschaftsabbruch erwägt, ist sie verpflichtet, sich in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten zu lassen, z.B. bei der

https://www.profamilia.de/fuer-jugendliche/rechte-und-sexualitaet/schwangerschaftsabbruch.html

Aber auch wenn sie das Kind bekommen möchte, ist ein Beratungsgespräch sinnvoll. Denn dort erhält sie nützlichen, individuellen und unparteiischen Rat und Hilfe bei der Entscheidung, wie es denn nun weiter gehen soll. Auch ohne den erklärten Wunsch um eine Abtreibung bekommt sie dort entsprechende Informationen und Tipps für ein Leben mit Kind.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist das Gespräch ergebnisoffen zu führen. Natürlich dient die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens, der jedoch nur mit und nicht gegen den Willen der Schwangeren möglich ist.

In der Beratung kann auch der potentielle Kindsvater oder eine andere Vertrauensperson anwesend sein, wenn sie das möchte.

Die Beratung umfasst die Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs.

Sie gibt Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen und Unterstützungen – Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, existenzielle Leistungen.

Deine Freundin erhält dort eine medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs, eine Erläuterung der Rechtsgrundlage und bekommt die Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs erklärt.

Ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nach der Beratungsregelung (Fristenregelung) ist in Deutschland keine Kassenleistung. Übernommen werden aber die Kosten für die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung von Komplikationen.

Verfügt die Frau unabhängig vom Alter allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (zur Zeit 1.258 € netto) und steht ihr auch persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung, kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Alles Gute für euch!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Ihr geht zur Beratungsstelle ( proFamilia) und stellt dort alle Fragen.

Hallo

Wie alt seid Ihr denn?

Bis 14 Jahre braucht sie die Zustimmung der Eltern. Oder das Jugendamt gibt eine Einwilligung für eine Abtreibung.

Zwischen 14-16 Jahren entscheidet der Arzt über die Reife und Einsichtsfähigkeit. Ist diese gegeben, was normalerweise der Fall ist, kann sie ohne Einwilligung der Eltern abtreiben.

Ab 16 Jahren kann sie selbst entscheiden.

Da sie wohl nichts oder wenig verdient, übernimmt die Krankenkasse die Kosten auf Antrag. Der Antrag muss vor der Abtreibung gestellt werden.

Für eine Abtreibung benötigst sie ein Beratungsgespräch z. B. bei Pro Familia und eine Bedenkfrist von 3 Tagen ist einzuhalten.

Freundliche Grüsse

tm

Woher ich das weiß:Recherche

Für Minderjährige ist eine abtreibung mit keinen Kosten verbunden , dies übernimmt in fast allen Fällen die KK.

Ohne Eltern wird das jedoch nichts , das garantier ich euch .

Jedoch solltet ihr verhüten.

denn ein Kind abzutreiben ist auch nicht die Lösung. Denn das bei sex ohne Verhütung ein Kind bei rauskommt , ist von der Natur so hergegeben.

passt einfach besser auf.

Für deine Freundin , auch wenn sie auch dafür ist wird das kein leichter Weg!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Anonym06956  05.04.2023, 12:26

Warum sollte es ohne eltern nichts werden wenn man z.b 16 ist?

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Hi was habt ihr gemacht?


anonymiusse  26.01.2022, 17:23

Hmmm achwirige Frage ich glaube sie hatten ungeschützten Sex oder etwas ist schiefgelaufen

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Andi333845  28.01.2022, 00:15

Ne ich mein ob abgetrieben oder nicht

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