Wieviel bekomme ich beim Kfz-Wirtschaftlichen-Totalschaden?
Hallo! Nach einem Autounfall hat ein Gutachter mein Auto mit "wirtschaftlichen Totalschaden" bewertet. (jemand anderes hat den Unfall verursacht)
Ich hatte versucht bei der Gegnerischen Versicherung zu erfragen, was ich als Schadenersatz erhalte. Die konnte mir jedoch keine Auskunft geben ("es sei kompliziert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden").
Kann mir jemand sagen, was mir zusteht? Es handelt sich um einen Kleinwagen für den ich 400€ bezahlt habe. (Den Marktwert kenne ich nicht).
Ich habe die Bewertung nicht nachvollziehen können. Das Auto fährt noch.
Darf ich das Auto noch verkaufen?
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Du bekommst eigentlich eine Kopie des Gutachtens. In diesem steht der Wiederbeschaffungswert drin. Das sollte eigentlich die Summe sein die du bekommst, abzüglich dem Wert den dein Auto in der Restwertbörse noch bringt bzw bringen würde. Du musst den Hobel allerdings nicht zwingend an den Höchstbieter dort verkaufen. Solltest du privat jemanden finden der dir mehr bezahlt ist das schön für dich, findest du allerdings keinen, dann bist du alt leider der große Verlierer
Dann setze Deinen Gutachter bitte auf den Topf, wenn er solche wichtigen Angaben Dir nicht liefert.
Wie will der denn den Totalschaden ermittelt haben, wenn er den Wert/Wiederbeschaffungswert nicht kennt?
Die Versicherung kann es Dir nicht sagen, sie kennt Deine Pläne nicht, sie wartet also auf Deine Forderung.
Viel Glück.
Du musst einen Wisch vom Gutachter bekommen wo die Summe drin steht und welche Teile beschädigt wurden. Warum hast du das nicht bekommen?
Den Gedankengang kann ich nicht nachvollziehen. Der Unfall wurde von jemand anderen verursacht. Dessen Versicherung beauftragt auf ihre Kosten einen Gutachter. Dieser legt seine Einschätzung der gegnerischen Versicherung vor. Und diese gleicht das Gutachten gegen den Zeitwert des Fahrzeugs ab oder schätzt die Reparatur.
Hätte der Fragesteller ein Gutachten beauftragt (oder Einschätzung bei einer Werkstatt) oder seine Versicherung, könnte man die Ergebnisse verlangen. Doch ist hier wohl nicht der Fall.
Und ja, es steht dem Fragesteller frei, gegen den Entscheid der gegnerischen Versicherung Einspruch zu erheben. und entsprechenden Begründungen vorzubringen. Oder aber es rechtlich anzufechten.
soweit ich weiss bekommst du den Wiederbeschaffungswert wieder... das währen wohl etwa dann 400€. Das Auto fährt noch, ist aber wohl nicht mehr Verkehrssicher und die Kosten das Auto zu reparieren sind wohl zu hoch, dass es sich noch lohnt (deswegen auch nur ein Wirtschaftlicher Totalschaden) verkaufen darfst du das Auto glaube ich nicht mehr, da es der Versicherung gehört wenn du dein Geld bekommen hast (die Versicherung kauft dir das Auto für den Preis wo du dir ein neues Auto kaufen kannst ab)
wie gesagt... nur soweit ich weiss, ich möchte jetzt aber keine falschen Versprechen machen^^
Du bekommst den im Gutachten ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, dazu die Kosten für die Abmeldung des alten und Anmeldung des neuen Autos, eine Auslagenpauschale und Nutzungsausfallentschädigung für die ebenfalls im Gutachten benannte Zeit der Wiederbeschaffung.
Die Eigentumsverhältnisse am beschädigten Fahrzeug ändern sich nicht, du darfst es also, sofern du der Eigentümer bist, verkaufen, verschenken, behalten.
Habe ich aber nicht. Das hat nur die Gegnerische Versicherung vorliegen. Keine Ahnung warum!