Absage bei evangelischen Kindergarten weil man nicht getauft ist?
stellt euch vor ein freund bewirbt sich bei einer evangelischen Kita. im ersten Gespräch wird er nach seiner Konfession gefragt ,er antwortet das er keiner Religion angehört .später fragt der freund dich"ich möchte gerne in einen evangelischen Kindergarten arbeiten bin aber nicht getauft. darf das Grund für eine absage sein?"
man muss auch artikel 4 und 140 des grundgesetz beachten
16 Stimmen
10 Antworten
Das darf es, kirchliche Kindergärten sind Tendenzbetriebe, das heißt, es ist ihre Aufgabe, Kinder im Glauben der Kirche zu lehren. Das ist durch Sonderrechte gedeckt.
Ja, das kann ein Grund für eine Absage sein.
Ein kirchlicher Kindergarten ist ein sogenannter Tendenzbetrieb, d. h. ein Bewerber darf aufgrund seiner Religionszugehörigkeit abgelehnt werden.
Das Grundgesetz gilt gegenüber dem Staat, es kommt hier nicht zur Anwendung. Der Staat muss in Religionsangelegenheiten neutral sein. Außerdem sind Staat und Kirche in Deutschland streng getrennt
Zur Anwendung kommt hier § 9 AGG.
In der Regel wird verlangt, dass der Bewerber evangelisch ist, wenn er in der Verkündigung tätig sein wird. Möglicherweise wird in der Kita gebetet, oder es werden biblische Geschichten erzählt.
Der EuGH hat am 17.04.2018 entschieden, dass Bewerber bei kirchlichen Arbeitgebern nicht zwingend eine Konfession fordern dürfen (Rechtssache Nr. C-414/16).
Trotz deiner genannten Grundrechte besteht immer noch ein Selbstbestimmungsrecht seitens der kirchlichen Institutionen bei der Auswahl ihrer Bewerber.
Der Europäische Gerichtshof erörterte die Problematik damit, dass ein verhältnismäßiger Mittelweg zu finden wäre.
Jedoch kann man das in Streitigkeiten pauschal absolut nicht bewerten, das können nur Gerichte entscheiden.
Persönlich finde ich das zwar nicht gut aber eine Ablehnung dürfte wohl immer noch im Einzelfall ggf. rechtens sein.
Der EuGH hat das Problem, dass er nicht über dem Grundgesetz steht und keine Kompetenzen hat, das Grundgesetz verbindlich auszulegen.
Ich arbeite auch in einem ev. Kindergarten, bei uns ist es so, dass wir getauft und eine, dem christlichen Glauben, anerkannte Konfession haben müssen, weil wir ja den christlichen Glauben vermitteln. Allerdings müssen FSJ und Praktikanten nicht zwingend einer Religion angehören.