Abo Bestätigen nach Ablehnung?

4 Antworten

Nein - das ist keine Verarsche. Das ist ein Vertrag. Du bist einen legalen verbindlichen Vertrag mit der DB eingegangen, als Du das Abo abgeschlossen hattest. Dass Dein Konto nicht gedeckt war, war Deine eigene Schuld. Du hast das Ticket jedoch zu bezahlen.


Dzvital573 
Beitragsersteller
 12.04.2025, 10:00

Lastschrift muss das Konto nicht gedeckt sein, abgesehen davon war mein Konto gedeckt

AriZona04  12.04.2025, 10:05
@Dzvital573

Dein Konto war definitiv nicht gedeckt und gerade bei Lastschriften muss das Konto gedeckt sein. Ansonsten lies den Text der DB noch einmal sorgfältig durch, was da wirklich steht.

Dzvital573 
Beitragsersteller
 12.04.2025, 10:13
@AriZona04

Bei Lastschrift Einzug bezahlt man immer wenn das Geld eingezogen wird. Das heißt das dass Konto zu dem Zeitpunkt gedeckt sein muss wo eingezogen wird. Und mein Konto war gedeckt.

AriZona04  12.04.2025, 10:20
@Dzvital573

Dann bring in Erfahrung, warum das Ticket bzw. die Zahlung abgelehnt wurde.

Der wirksame Vertragsschluss (§§ 145 ff. BGB) erfordert grundsätzlich die erfolgreiche Zahlungsdurchführung. Da Ihre Lastschrift zurückgewiesen wurde, liegt regelmäßig kein wirksamer Vertrag vor, sofern nicht die AGB des Anbieters eine ausdrückliche Nachbindung bei Zahlungsstörungen vorsehen (§ 308 Nr. 5 BGB i.V.m. § 307 BGB zur Inhaltskontrolle). Die nachträgliche Bestätigung ohne neue Willenserklärung Ihrerseits und die Erhebung des vollen Preises für eine Teilleistung könnten gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) verstoßen. Zu empfehlen wäre in diesem Fall: Unverzüglicher schriftlicher Widerspruch (ggf. unter Berufung auf § 355 BGB), Widerruf des Lastschriftmandats und bei fortbestehender Inanspruchnahme anwaltliche Prüfung von Ansprüchen aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB

Diese Ausführungen stellen keine anwaltliche Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für etwaige Folgen, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.


Dzvital573 
Beitragsersteller
 12.04.2025, 10:17

Danke sehe ich auch so

DasOrakel  12.04.2025, 10:47
@Dzvital573

Spielt keine Rolle.

Du solltest nicht alles glauben, was Du hier liest.

Wende Dich ggf. an die Verbraucherzentrale.

meine Zahlung wurde aber abgelehnt.

Das bedeutet nicht, daß das Abonnement abgelehnt wurde.

senden die mir einfach eine Abo bestätigung,

Ei gugge mal doo, Du hast einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen.

Wie Du das zahlst, ist Deine Sache.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kaufm. Bildung und jahrelange Erfahrung mit Verbrauchern.

Dzvital573 
Beitragsersteller
 12.04.2025, 10:45

Wenn die Zahlung abgelehnt wird ist das kein abgeschlossener Vertrag

DasOrakel  12.04.2025, 10:46
@Dzvital573

Das mag Deiner Wunschvorstellung entsprechen.

Nicht jedoch unbedingt der Realität.

Dzvital573 
Beitragsersteller
 12.04.2025, 11:02
@DasOrakel

Dann sag es mir doch wie ea Gesetzlich geregelt ist

Nach deinen eigenen Worten wurde die Zahlung abgelehnt nicht das Abo. Abo und Zahlung sind 2 verschiedene Sachen.