Darf ein abgemeldetes Fahrzeug ohne TÜV in einer Ortschaft von A nach B abgeschleppt/überführt werden?

4 Antworten

Nur auf einem Abschlepper. Das Auto ist ohne Zulassung nicht versichert und darf auf öffentlichem Grund nicht bewegt werden. Es gibt aber Kurzzeitkennzeichen.

Wenn es ein Kennzeichen hat und es eine eVBN gibt, darf gefahren werden, zum TÜV, zur Werkstatt, zur Zulassungsstelle und wenn dort geschlossen ist, auch wieder nach Hause.

Wichtig, ohne Zulassung kein Abstellen im öffentlich zugängigen Bereich, auch das private Grundstück zählt dazu, wenn jeder dort raufkommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einem Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, ...) wird nicht vertraut, dass es bremsen kann.

Darf das dann mit Abschleppstange (statt Seil) bewegt werden?

Es steht quasi nebenan, also ein paar Straßen weiter.

Na dann besorg dir zwei Freunde, die schieben und du lenkst.

Das wäre kein Abschleppen, sondern ein grundsätzlich unzulässiges Schleppen. Dass das Fahrzeug abgemeldet ist, macht es nicht besser.