Gehört eine Tiefgaragenausfahrt eines privaten Eigentümers schon zum öffentlichen Verkehrsraum?
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3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mpischi/1662283490846_nmmslarge__0_0_800_800_652274479ef18736e8e74e289a116f5b.jpg?v=1662283491000)
Hi, sie ist Privat Eigentum da die Zufahrt auf dem Grundstück des Eigentümers errichtet wurde. Wäre sie öffentlich dann dürften alle dort parken und nicht nur die Mieter.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DitmarMD/1452258356853_nmmslarge__21_43_372_372_bcf0103d10afe7d826118ff39bc90b65.jpg?v=1452258359000)
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ab der im Grundbuch oder Kataster eingetragenen/eingezeichneten Grundstücksgrenze ist es öffentlicher Raum. Es steht aber zu vermuten, daß die Schräge noch zum Grundstück gehört.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn es auf seinem Grundstück liegt, dann ja. Wenn nicht, gehört es der Öffentlichkeit.
Wenn es im öffentlichen Raum liegt hat es durchaus Vorteile für dich
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Es ist eine Ausfahrt mit einer Steigeung und einem Gehweg danach siehe Foto