Ab wann zählt das Blitzerfoto?

4 Antworten

An dem Tag, wo der Verstoß begangen wurde.

Das wird dir nichts nützen, es gilt logischerweise zu dem Zeitpunkt, an dem es aufgenommen wurde.

Und das bedeutet Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit, und zwar auch dann, wenn der Bußgeldbescheid erst in mehr als 2 Monaten rechtskräftig werden sollte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Natürlich heute, denn heute ist es passiert. Außerdem dauert ein Bescheid in den seltensten Fällen 2 Monate bis er daheim ankommt.

Es zählt natürlich der Tatzeitpunkt, was sollte sonst für ein Tag gelten?