Ab welchem Alter darf ein Jugendlicher Vollzeit arbeiten?

4 Antworten

Ich las eben ein 14jähriger dürfe nur 2 Stunden am Tag arbeiten. Seit wann ist das so ?

Seit Kinder bis 14 Jahre im Jugendschutzgesetz als Kinder betrachtet werden, für die Arbeit eben nur unter den im weiteren Gesetzestext festgelegten Bedingungen in geringem Maße erlaubt ist. Mit 15 Jahren ist die Rede von Jugendlichen und in Bezug auf Arbeit ändern sich einige Punkte - gerade im Hinblick auf Berufsausbildungen.

Wie ist das heute, ab wann darf ein Jugendlicher auch Vollzeit arbeiten ?

Wie oben geschrieben: Jugendliche sind Minderjährige ab 15 bis einschliesslich 17 Jahren. Mit 14 zählen sie noch als Kind.

Ja, die Zeiten ändern sich.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz wurde auch nicht ohne Grund eingeführt.

Bis 15 Jahre gilt man als Kind und darf nicht Vollzeit arbeiten.

Und bis zum 18. Lebensjahr gelten strengere Regelungen. Mehr Urlaub, mehr Ruhezeiten, (Berufs)schulpflicht usw.


Vanaheim 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 10:41

Mit 17 war ich ausgelernter Handwerksgeselle und verdiente Gesellenlohn. Mit 18 war ich bereits ein Jahr Soldat, Unteroffizier und verantwortlich für meine Gruppe und einen MTW113 Panzermörser.

Und heute verbleiben junge Leute in einem Zustand fern der Eigen- und Fremdverantwortung, in einer künstlich verlängerten Kindheit ?

Pervicacia  18.08.2024, 10:58
@Vanaheim

Mir ist herzlich egal was du wann gemacht hast.

Die Zeiten verändern sich. Und damit die Erkenntnis, dass Jugendliche sich noch im Wachstum befinden usw.

Außerdem: wie kommst du darauf, dass diese Regelungen darauf abzielen die Jugendlichen mit Samthandschuhen anzufassen?

Die Jugendlichen machen ihren Schulabschluss und machen dann eine Ausbildung. Und die strengeren Regeln sorgen nicht dafür, dass die Azubis keine Verantwortung übernehmen müssen. Sie weichen nicht im besonderen Maße ab.

Und wenn du verlangst, dass 14-Jährige 40 Stunden pro Woche hart arbeiten und da bereits Verantwortung übernehmen sollen hängst du dem gewonnenen Kenntnisstand stark hinterher.

Vanaheim 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 11:08
@Pervicacia

Kenntnisstand ?

Nach meiner Kenntnis, gewonnen aus meiner persönlichen Lebenserfahrung hat es keinem von uns geschadet, im Gegenteil. Ich habe die Er - Kenntnis gewonnen das wir zu meiner Jugend weitaus reifer, erwachsener und selbstverantwortlicher waren als Gleichaltrige heute. Ich erinnere mich an die Lehrlinge die ich in meinem Arbeitsleben ausgebildet habe. Darunter waren nur Wenige die die Einsicht hatten und den Willen einen Beruf zu erlernen der sie selbst und ihre eventuell spätere Familie ernährt und versorgt.

Pervicacia  18.08.2024, 11:13
@Vanaheim

Es gibt Gründe warum anekdotische Evidenz nicht als Beleg gewertet wird.

Zumal du von vornherein davon ausgehst, dass das JuArSchG die Jugend verweichlicht.

Vanaheim 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 11:33
@Pervicacia

Das ist eine Unterstellung Deinerseits. Verweichlicht wird die Jugend von klein auf. Sie kommen bereits verweichlicht in der Welt der ARBEIT, in der Lehre an. Und sind entsetzt wenn sie in der Ausbildung etwas tun MÜSSEN darauf sie "keinen Bock" haben. Wie zum Beispiel den Bau von oben nach unten ausfegen, vier Eimer Wasser und vier Eimer Farbe holen sollen, wenn sie einen Arbeitstag lang lernen sollen wie man Decken spachtelt. Das Grausamste ist wenn man ihnen erklärt das sie während der ARBEIT nicht auf "social Media" herumdaddeln sondern ARBEITEN sollen 😱

Aber ich wurde doch "geliket" Da muß ich doch antworten, meine "Follower" .... !!?"

Und das von einem 18jährigen, einem "Volljährigen Erwachsenen".

FBexperte1965  18.08.2024, 15:56
@Pervicacia

Schade dass du die rationale Antwort von Vanaheim nicht verstehen kannst oder willst, nur weil dich früher nicht interessiert.

Vielleicht verstehst du, wenn ich dir als 18jähriger kommentiere, warum auch ich das Jugendarbeitsschutzgesetz natürlich an sich sehr gut, aber an manchen Stellen tatsächlich verweichlichend und damit natürlich nicht alle, aber schon die meisten 14jährigen und Jüngeren in ihrer Unselbstständigkeit weiter fördert. Sie dürfen ja noch nicht viel arbeiten, nur zwei Stunden, also warum überhaupt damit beschäftigen. ?

Soll ich weiter ausführen ?

Vanaheim 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 16:31
@FBexperte1965

Führe nicht weiter aus, man will Dich nicht verstehen. Dennoch ist es erfreulich das es noch heute 18jährige wie Dich gibt.

FBexperte1965  18.08.2024, 16:47
@Vanaheim

Danke 🤗

Deine zwei Beispiele (mit den unangenehmen Aufgaben und dem Handy) kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, beides Beobachtungen von eigenen Kollegen meiner Generation.

Ich arbeite ja im Hotel und da gibt es auch unhygienische Aufgaben. Meine gleichaltrigen Kollegen haben oft gezögert diese auszuführen, ich mache dann vor das es geht.

Handy : Ist bei mir immer im Rucksack, bei den anderen immer am Mann oder an der Frau. Auf Nachfrage von Kollegen oder mir was diese machen, tatsächlich Sprüche wie

"Aber ich wurde doch "geliket" Da muß ich doch antworten, meine "Follower" .... !!?"

Wäre die Antwort zutreffend, dass die Regelung mit zwei Stunden täglich nur zum Schutz der Kindheit gilt und die Jugendlichen ab 15 voll arbeiten dürfen weil diese dann körperlich und geistig bereit wären für Arbeit/Ausbildung, würde es solche Beispiele nur in Ausnahmefällen geben. Aus eigener Erfahrung und Schilderungen weiß ich leider obwohl es meine Generation ist, dass es mehr als Ausnahmefälle sind.

Pervicacia  18.08.2024, 18:12
@FBexperte1965

Das soll ein Argument sein? Da fehlt ja die Stelle welche Regeln konkret verweichlichen.

Sorry dass ich anekdotische Evidenz nicht akzeptiere. Ich habe gute Gründe mich an wissenschaftlichen Standards zu orientieren.

Zu der Zeit gehörten elterliche und schulische Züchtigungen mit allen möglichen Materialien auch noch zur täglichen Erziehung dazu.

Die Welt ändert sich.

So wie ich es ergoogeln konnte gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz seit dem 12. April 1976

Mit 15 Jahren dürfen sie nicht mehr als sieben Stunden täglich und 35 Wochenstunden arbeiten. Im Alter zwischen 16 und 18 Jahren sind acht Arbeitsstunden pro Tag und 40 Arbeitsstunden pro Woche erlaubt.