Ab wann kann ich meine wohnung fristgerecht kündigen?
Guten Tag zusammen,
ich möchte aus einer noch frisch angemieteten Wohnung (Mietbeginn 01.04.2024) ausziehen. Im Mietvertrag steht folgendes:
Beide Parteien verzichten hiermit wechselseitig für sechs (6) Monate ab Mietbe- ginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags. Eine ordent- liche Kündigung ist erstmals zum Ablauf des v.g. Zeitraums mit gesetzlicher Frist zulässig.
Ich würde die Klausel so interpretieren, dass ich die Kündigung bereits vor dem 01.10 (die 6 Monate) einreichen kann, dass die Kündigung aber erst ab dem 01.10 gültig wäre. Liege ich damit richtig?
Vielen Dank für eure Mithilfe!
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es wäre hier von Wichtigkeit, das Datum des Vertragsabschlusses zu kennen. Der gegenseitige Kündigungsverzicht beginnt nicht erst ab Mietbeginn sondern ab Vertragsbeginn. Da aber nur zum Monatsletzten zu kündigen ist. könnte es trotzdem der 30.09. 24 sein
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Eine ordent- liche Kündigung ist erstmals zum Ablauf des v.g. Zeitraums mit gesetzlicher Frist zulässig.
Ablauf der 6 Monate ist am 30.September. Du kannst also erstmals zum 30. September fristgemaess kuendigen. Dazu haette deine schriftliche Kuendigung allerdings spaetestens heute (3. Werktag im Juli) beim Vermieter zugehen muessen.
Ab morgen kannst du nur noch fruehestens zum 31. Oktober kuendigen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/schelm1/1594803063338_nmmslarge__0_0_3263_3264_63f3d122434fdd616739533b87534324.jpg?v=1594803063000)
Zum Ablauf, das wäre der 6. Monat nach Vertragsabschluss, der 31.10.2024.
Sie können folglich bereits jetzt zum 31.10.2024 vertragsgemäß unter Einhaltung auch der ges. Frist kündigen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/schelm1/1594803063338_nmmslarge__0_0_3263_3264_63f3d122434fdd616739533b87534324.jpg?v=1594803063000)
Zum 30. September, nicht erst zum 31. Oktober!
Ein am 1. April begonnener sechsmonatiger Zeitraum endet am 30. September.