Ab wann gilt mein Fahrverbot?
Hallo Zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich muss mein Führerschein abgeben und wollte dies per Einschreiben versenden.
Könnt ihr mir sagen ab wann dann der Führerscheinentzug beginnt? ist es der Tag an dem ich meinen Führerschein versende (ab da habe ich ja keinen und fahre nicht mehr) oder gilt es ab dem Tag an dem es bei der Bußgeldstelle zugestellt wird?
Vorab vielen Dank!
4 Antworten
Musste ihn auch schon mal abgeben. Meines Wissens gilt (oder galt damals) ab sofort. Du könntest ihn auch auf der nächsten Polizeidienststelle abgeben oder sie könnten ihn bei dir zuhause einziehen kommen.
Gewertet wird der Tag an dem du den Führerschein aufgibst auf der Post. es sei denn das Fahrverbot wurde unverzüglich ausgesprochen, dann nimmt die Polizei den Führerschein aber eigendlich gleich mit.
Der Führerschein muss in amtliche Verwahrung gelangen.
Solange er mit der Post unterwegs ist, befindet er sich nicht in amtlicher Verwahrung.
§25 StVG:
(2a) Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen die betroffene Person nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Ja, amtliche Verwahrung ist die Verwahrung beim Amt, nicht bei der Post.
Du kannst ihn persönlich bei einer Polizeidienststelle abgeben und abholen, dann kennst du jeweils den genauen Zeitpunkt.
Amtliche Verwahrung beginnt also demnach, nach Eingang des Einschreibens der Bußgeldstelle?? Also das Datum der Aushändigung des Einschreibens im Amt? Wenn nicht, woher weiss ich wann die Verwahrung genau beginnt und endet?
Amtliche Verwahrung beginnt also demnach, nach Eingang des Einschreibens der Bußgeldstelle?? Also das Datum der Aushändigung des Einschreibens im Amt? Wenn nicht, woher weiss ich wann die Verwahrung genau beginnt und endet?